Strom GRUND- und Ersatz­VERSORGUNG

Einfach und zuverlässig

voller Service – gewohnte Zuverlässigkeit – Bestpreisabrechnung

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Strom Grund- u. Ersatzversorgung

Ihre GRUND- und Ersatz­VERSORGUNG

Mit dem Tarif der Grund- und Ersatzversorgung nutzen Sie die einfachste Möglichkeit, Strom zu beziehen. Durch die Bestpreisabrechnung werden Sie automatisch je nach Verbrauch in den für Sie günstigsten Grundpreistarif eingestuft und in diesem abgerechnet. Gleichzeitig profitieren Sie von unserem vollen Service sowie der gewohnten Zuverlässigkeit und Sicherheit der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.

Allgemeine Tarifpreise

für die Grundversorgung mit elektrischer Energie

gültig ab 01.01.2024

Stand der veröffentlichten Umlagen und Netzentgelte 25.10.2023
Für die Grundversorgung von Haushaltskunden* im Sinne des EnWG gelten folgende Allgemeine Preise:

Allgemeiner Tarif
Euro / Jahr
ct / kWh
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
200,71
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
41,852
ggf. Stromwandlersatz / Jahr
19,71

Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemein Eintarif und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Preis des vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
168,66
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
35,170

In den Netto-Endpreis** fließen ein:

Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
1,590
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
0,000
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
0,275
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
0,403
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
0,656
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten
0,000

Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:

Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde
4,756
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz
125,38
Messung und Messstellenbetrieb (wenn vom Netztreiber durchgeführt)
9,80
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
135,18
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen HT
9,730

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
33,48
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
25,440

Es gelten die Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %, Stand 29.10.2023).
Die jeweils gültigen Preisblätter sind im Internet unter swneumarkt.de veröffentlicht.
*) Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

**) Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Ihre Vorteile

einfach und sicher

14-tägiges Kündigungsrecht

RUNDUM-SERVICE

Kompetenter Kundenservice vor Ort

HINWEISE ZUR GRUND- und Ersatz­VERSORGUNG

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungs­verordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Neumarkt Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.

Die Erläuterungen zu den Allgemeinen Preisen, die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Neumarkt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:

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Kundenservice - Stadtwerke Neumarkt

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