Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie weitere Informationen, die für die Energieversorgung in unserem Versorgungsgebiet relevant sind.
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie weitere Informationen, die für die Energieversorgung in unserem Versorgungsgebiet relevant sind.
Anzumelden ist jede Erstellung oder Änderung von Stromanlagen.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit Originalunterschrift an:
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH
Ingolstädter Straße 18
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Mail: energieberater@swneumarkt.de
Fax: 09181 / 239 245
Im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. sind für die Anmeldung von netzparallelen Stromerzeugungsanlagen oder Netzersatzanlagen die folgenden Richtlinien zu beachten bzw. Formulare zu nutzen:
Stationäre Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab einer Leistung von über 11 kW sind sie zudem zustimmungspflichtig.
Für die Anmeldung von privaten Ladeeinrichtungen (sogenannte Wallboxen) ist zusätzlich zu der „Strom-Installationsanmeldung“ noch das Formular „Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ auszufüllen.
HINWEIS: Das Ausfüllen der Formulare sowie der Anschluss der Wallbox muss von Ihrem Elektriker übernommen werden.
Außerdem sind der Anmeldung folgende Dokumente beizufügen:
An dieser Stelle bieten wir Ihnen unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie unsere ergänzenden Bedingungen zum Download an:
Die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. GmbH finden Sie hier aufgeführt und stehen zum Download bereit.