
Tickets
Alle Informationen zu den gültigen Tarifen und Preisen finden Sie auf den Seiten des VGN. Tickets erhalten Sie im VGN Online-Shop, in der App „VGN Fahrplan & Tickets”, beim Busfahrer, am Fahrkarten-Automaten am Bahnhof und in ausgewählten Verkaufsstellen sowie Kundenbüros im VGN.
Auch im Kundencenter der Stadtwerke Neumarkt in der Ingolstädterstr. 18 können Sie von Mo – Do von 9:00 bis 12 Uhr und zusätzlich Mo und Do von 13:30 bis 16:30 Uhr Tickets kaufen.
Online gekaufte Tickets können Sie zuhause ausdrucken, per Post erhalten oder ganz einfach und bequem auf Ihr Smartphone laden. Damit haben Sie Ihr Ticket immer in der Tasche.
Bitte beachten Sie, dass beim Busfahrer oder am Fahrkarten-Automaten keine Abos gekauft werden können.
Abos erhalten Sie online oder in den Kundenbüros.
Den Bestellschein für die verschiedenen Abos finden Sie hier zum Download.
Bestellschein JahresaboAuch im Kundencenter der Stadtwerke Neumarkt in der Ingolstädterstr. 18 können Sie von Mo – Do von 9:00 bis 12 Uhr und zusätzlich Mo und Do von 13:30 bis 16:30 Uhr Tickets kaufen.
Online gekaufte Tickets können Sie zuhause ausdrucken, per Post erhalten oder ganz einfach und bequem auf Ihr Smartphone laden. Damit haben Sie Ihr Ticket immer in der Tasche.
Bitte beachten Sie, dass beim Busfahrer oder am Fahrkarten-Automaten keine Abos gekauft werden können.
Abos erhalten Sie online oder in den Kundenbüros.
Den Bestellschein für die verschiedenen Abos finden Sie hier zum Download.
VGN Verbundpass
WIE SIE DEN VERBUNDPASS BEANTRAGEN
Der VGN-Verbundpass ist ein persönlicher Berechtigungsnachweis für bestimmte Zeitkarten im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg. Er enthält die persönlichen Daten der Inhaberin oder des Inhabers und legt fest, für welche Tarifzonen die Zeitkarte gilt. Wichtig: Erst zusammen mit der passenden Zeitkarte beziehungsweise Wertmarke wird der Verbundpass zum gültigen Fahrschein. Beide müssen dafür dieselbe Verbundpassnummer tragen.
VERBUNDPASS DIGITAL ÜBER VGNSMAXI
Die Beantragung des VGN-Verbundpasses ist ausschließlich online über das Schulportal VGNsmaxi möglich. Eine Ausstellung in Papierform durch die Stadtwerke Neumarkt erfolgt nicht mehr. Ab dem 15. Lebensjahr ist für die Beantragung zusätzlich eine Schulbestätigung erforderlich. Das dafür vorgesehene Formular steht hier zum Download bereit:
Formular zur SchulbestätigungDen digitalen Antrag sowie alle weiteren Informationen finden Sie direkt auf dem VGNsmaxi Portal unter dem folgenden Link.
Zum VGNsmaxi PortalBitte beachten Sie: Der Antrag auf Kostenübernahme für die Schülerbeförderung wird weiterhin wie gewohnt über die jeweilige Schule beziehungsweise das Landratsamt gestellt. Die Stadtwerke Neumarkt sind für die Kostenübernahme nicht zuständig.
Deutschlandticket
DEUTSCHLANDWEIT IM NAHVERKEHR GÜLTIG!
Das Abo-Ticket für den Nahverkehr – Deutschlandticket für 63 Euro pro Monat.
DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK:
Die Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren ist kostenlos. Eine weitere kostenfreie Mitnahme von Personen ist ausgeschlossen.
Das Ticket wird ausschließlich digital angeboten.
Das Ticket wird ausschließlich digital angeboten.
365-Euro-Ticket
ALLES DRIN FÜR DAS GANZE JAHR!
MEHR MOBILITÄT FÜR SCHÜLER*INNEN UND AUSZUBILDENDE
Nicht nur für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstätte, auch in der Freizeit oder den Ferien sind Sie mit dem 365-Euro-Ticket täglich startklar. Bitte prüfen Sie HIER, ob Sie Anspruch auf einen Verbundpass Schüler/Azubi haben.
Alle VGN Verkehrsmittel (2.Klasse) im ganzen Verbundgebiet können unabhängig von den im Verbundpass eingetragenen Tarifzonen genutzt werden: beliebig oft an 365 Tagen, für umgerechnet nur 1 € pro Tag!
Alle VGN Verkehrsmittel (2.Klasse) im ganzen Verbundgebiet können unabhängig von den im Verbundpass eingetragenen Tarifzonen genutzt werden: beliebig oft an 365 Tagen, für umgerechnet nur 1 € pro Tag!
SCHWARZFAHREN IST KEIN KAVALIERSDELIKT!
Kann kein gültiger Fahrausweis nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN-Tarif) vorgelegt werden, ist der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts von 60,- Euro verpflichtet.



