Netzzugang

Ihre Energieversorgung

Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um den Netzzugang.

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Netzzugang

Netzzugang

Die Regierung der Oberpfalz hat als Landesregulierungsbehörde die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für das von der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH betriebene Stromverteilungsnetz nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die vierte Regulierungsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 festgelegt.

Aufgrund der Änderung der vorgelagerten Netzkosten sowie der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenzen ergeben sich nachstehende Netzentgelte.

Netzentgelte

Individuelle Netzentgelte

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. haben nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt und veröffentlicht.

Die mit dem Netznutzer zu treffende unbefristete Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die BNetzA und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.

Genehmigte individuelle Netzentgelte im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.

individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 der StromNEV

Geschäftszeichen Regulierungskammer des Freistaates Bayern: 22-3163.8-1-3

Messlokations-ID: DE0004579231800001000­378005100002

Netz- oder Umspannebene: HS/MS

Durch die Regulierungskammer genehmigte Netzentgeltreduktion: 80 %

Geschäftszeichen Regulierungskammer des Freistaates Bayern
Messlokations-ID
Netz- oder Umspannebene
Durch die Regulierungskammer genehmigte Netzentgeltreduktion
22-3163.8-1-3
DE0004579231800001000378005100002
HS/MS
80 %

Hochlast­zeit­fenster

Netzentgelt­modernisierungs­gesetz (NEMOG)

Der Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-20-160 mit Beschluss vom 21.12.2020).

Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung. Das Vertragsdokument enthält neben dem Netznutzungsvertrag Strom auch die Module EDI-Vereinbarung und Zuordnungsvereinbarung. Ist der Netznutzer nicht personenidentisch mit dem Bilanzkreisverantwortlichen, so ist eine separate Zuordnungsvereinbarung abzuschließen.

Netznutzungs­vertrag

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Ansprechpartner

Franz Hunner

Franz Hunner - Stadtwerke Neumarkt

ALLE INFOS ZUM STROMNETZ IM ÜBERBLICK​​

Strom Netzgebiet - Stadtwerke Neumarkt

Netzgebiet

Der Strombezug der Stadt Neumarkt und umliegender Ortsteile erfolgt über das Umspannwerk Neumarkt.

Strom Netzdaten - Stadtwerke Neumarkt

Netzdaten

Hier finden Sie Informationen zu Struktur- und Energiedaten.

Strom Netzanschluss - Stadtwerke Neumarkt

Netzanschluss

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie weitere Informationen, die für die Energieversorgung in unserem Versorgungsgebiet relevant sind.

Grundversorgung - Stadtwerke Neumarkt

Grund- u. Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH ist für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 Grund- u. Ersatzversorger in ihrem Strom-Netzgebiet.

Windkraft - Stadtwerke Neumarkt

EEG und KWKG

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach § 45-49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommen die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. mit dieser Seite nach.