Netzzugang

Ihre Energieversorgung

Hier finden Sie u. a. Informationen über die Netzentgelte und den Netznutzungsvertrag.

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Netzzugang

Netzzugang

Die Regierung der Oberpfalz hat als Landesregulierungsbehörde die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für das von der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH (vormals: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.) betriebene Gasverteilungsnetz nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die vierte Regulierungsperiode vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027 festgelegt.

Aufgrund der Änderung der vorgelagerten Netzkosten sowie der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenzen ergeben sich nachstehende Netzentgelte.

Preisblätter

Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH gewähren gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang. Die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang Gas finden Sie hier.

Lieferanten­rahmen­vertrag Gas KOV XIII ab 01.10.2022

Lieferanten­rahmen­vertrag Gas KOV X 2018

Lieferanten­rahmen­vertrag Gas KOV IX 2016

Lieferanten­rahmen­vertrag Gas KOV VIII 2015

Lieferanten­rahmen­vertrag Gas KOV VII 2014

Lieferanten­rahmen­vertrag Gas KOV V 2012