THG-Quote

Wir. können. E-Mobilität.

Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sollen deutlich gesenkt werden. Hierfür wurde das gesetzliche Klimaschutzinstrument der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eingeführt. Dieses zielt darauf ab, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor zu bringen. Aus diesem Grund müssen Mineralölkonzerne, welche emissionsarme Kraftstoffe (z. B. unseren Ökostrom) in den Verkehr bringen, THG-Quoten erwerben.

So erfolgt ein finanzieller Ausgleich zwischen fossilen und erneuerbaren Kraftstoffen. Für Ihr emissionsarmes E-Auto erhalten Sie jährlich eine THG-Quote zugewiesen. Diese können Sie uns übertragen. Wir kümmern uns um die Vermarktung Ihrer THG-Quote und Sie profitieren dadurch von 90 € THG-Prämie für das Kalenderjahr 2024.

Seit 2023 wird nur noch einmal eine Meldung an das Umweltbundesamt getätigt – Antragsschluss ist der 01.11.2024. Bis dahin sammeln wir alle Anträge.

Geld für Sie zurück

Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sollen deutlich gesenkt werden. Hierfür wurde das gesetzliche Klimaschutzinstrument der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eingeführt. Dieses zielt darauf ab, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor zu bringen. Aus diesem Grund müssen Mineralölkonzerne, welche emissionsarme Kraftstoffe (z. B. unseren Ökostrom) in den Verkehr bringen, THG-Quoten erwerben.

So erfolgt ein finanzieller Ausgleich zwischen fossilen und erneuerbaren Kraftstoffen. Für Ihr emissionsarmes E-Auto erhalten Sie jährlich eine THG-Quote zugewiesen. Diese können Sie uns übertragen. Wir kümmern uns dann um die Vermarktung Ihrer THG-Quote und Sie profitieren von einer Prämie.

Aktuell befindet sich die Auszahlung der Quote für das Jahr 2023 in Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass wir Sie im Falle einer Ablehnung durch das Umweltbundesamt gesondert per E-Mail kontaktieren werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Leider ist unser Antragslimit für das Jahr 2023 erreicht. Daher können wir keine weiteren Anträge mehr annehmen. Alle bis dato eingereichten Anträge werden wie gehabt bearbeitet. Antragssteller, die noch keine Rückmeldung via E-Mail bzgl. der Einreichung beim Umweltbundesamt durch uns erhalten haben, finden bis zum 30.10.2023 eine E-Mail in ihrem Postfach. Nach positiver Rückmeldung vom Umweltbundesamt findet die Auszahlung im Januar bzw. Februar 2024 parallel zur Jahresverbrauchsabrechnung statt.

Wir befinden uns bereits in Verhandlungen für den Quotenhandel für 2024. In Kürze erfahren Sie an dieser Stelle, welche Prämie wir Ihnen im neuen Jahr anbieten können. 

Wie übertragen Sie Ihre THG-Quote?

Sie wollen die THG-Quote Ihres vollelektrischen Fahrzeugs (keine Hybrid-Fahrzeuge) auf die SWN übertragen? Dann jetzt einfach unser Formular ausfüllen und wir kümmern uns um alles Weitere.

Das Angebot gilt für alle berechtigten Halter eines vollelektrischen Fahrzeuges im Kalenderjahr 2024. Bitte beachten Sie, dass Sie als Energiekunde der Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. Energie GmbH Ihre Prämie als Gutschrift auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung vorfinden. Nicht-Kunden erhalten den unten genannten Betrag per Überweisung auf Ihr Bankkonto. Registrieren Sie dazu Ihr vollelektrisches Fahrzeug in wenigen Minuten. Hierzu benötigen wir neben Ihrer Kundennummer (falls vorhanden) noch einige persönliche Angaben sowie ein Foto/Scan Ihres Fahrzeugscheins und ggfs. Ihrer Bankverbindung für die Auszahlung.

Fragen & Antworten

Sie sind Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batteriefahrzeugs. Dies ist ersichtlich aus der Zulas­sungsbescheinigung 1. Im Feld 10 lautet der Eintrag 0004. Hybrid- oder Plug-ln-Hybrid-Fahrzeuge zählen nicht dazu.

Relevant ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) eingetragen ist, d. h. in der Regel das Unternehmen.

Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die THG-Quote nur einmalig entwertet werden. Fragen Sie also den Vorbe­sitzer, ob dieser bereits die Quote in Anspruch genommen hat.

Nein, es muss jedoch theoretisch ein Ladepunkt zur Verfügung stehen, dies kann aber auch eine normale Steck­dose sein. Jedoch ist es aus unserer Sicht ratsam aus Sicherheitsaspekten und der schnelleren Lademöglichkeit beim täglichen Laden Ihres E-Autos eine Wallbox einzusetzen.

Für das Kalenderjahr 2024. Ihrem E-Auto wird jährlich eine THG-Quote zugeordnet, d. h. auch für das nächste Kalenderjahr können Sie Ihre Quote wieder übertragen. Für das Jahr 2024 gibt es eine Fixprämie in Höhe von 90,00 Euro!

Für die THG-Prämie des Kalenderjahres 2024 können Sie bei uns den Antrag bis 01.11.2024 stellen. Diese Vorgaben stammen direkt vom Umweltbundesamt im Zuge der Novellierung des 38. BImSchV.

Bei positiver Bestätigung erhalten Sie Ihre Prämie entweder auf der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2024 (bei SWN-Energiekunden) gutgeschrieben oder bei Nicht-Energiekunden per Überweisung auf das angegebene Bankkonto zum Zeitpunkt Ende Februar bis Ende März 2025.

Die THG-Prämie zählt inzwischen nicht mehr zu den sonstigen Einkünften und muss nicht versteuert werden. Da wir Ihnen keine steuerliche Beratung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen hierfür Ihren Steuerberater zu fragen.

Bitte laden Sie uns ein Dokument der aufgeklappten Vorderseite Ihres Fahrzeugscheines im Online-Antragsformular hoch. Bitte beachten Sie, dass nur das Dateiformat PDF mit maximal 350 KB zulässig ist. Im Fahrzeugschein finden Sie auch alle rele­vanten Fahrzeugdaten zur Eingabe.

Nein, Sie können alle Fahrzeuge einzeln über unser Online-Formular registrieren.

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