Allgemeiner Tarif

Unser Wasser

Das Wasser für die Region: erfrischend, wohlschmeckend und zu jederzeit in bester Qualität.

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Allgemeiner Tarif

UNSER TRINKWASSER

Wir überwachen das Wasser genau und stellen durch regelmäßige staatliche Prüfungen eine gleichbleibend hohe Qualität sicher. So garantieren wir jederzeit, dass bei Ihnen nur Wasser in bester Qualität aus dem Hahn fließt.

Preisübersicht

gültig seit 01.07.2019

Der Haushaltstarif ist anzuwenden für Wohn- und Mietwohngebäude aller Art und für Gartengrundstücke.

1) Als monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises werden erhoben:

 nettobrutto
a) für die erste Wohneinheit und für jede Eigentumswohnung4,60 €4,92 €
b) für jede weitere Wohneinheit0,77 €0,82 €

2) Für landwirtschaftliche Anwesen wird der Haushaltstarif angewendet. Der landwirtschaftliche Betrieb zählt dabei als eine weitere Wohneinheit entsprechend 1.b).

3) Gartengrundstücke ohne Bebauung werden ebenfalls nach dem Haushaltstarif abgerechnet. Der Grundpreisermittlung wird eine Wohneinheit zugrunde gelegt.

4) Befinden sich in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Betriebe und überwiegt der Wohncharakter, so wird für jeden gewerblichen Betrieb der Grundpreis für eine weitere Wohneinheit erhoben (1.b). Überwiegt die gewerbliche Nutzung, wird der Grundpreis nach dem Gewerbetarif festgelegt.

  nettobrutto
5)Der Preis für jeden vom Wasserzähler angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt1,48 €1,58 €

gültig seit 01.07.2019

Der Gewerbetarif ist anzuwenden für alle gewerblichen Betriebe, alle sonstigen, nicht reinen Wohnzwecken dienenden Anlagen und für gemischt genutzte Grundstücke, wenn der gewerbliche oder sonstige Anteil überwiegt.

1) Als monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises werden erhoben:

Für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss

 nettobrutto
a) bis einschließlich 2,5 cbm/h20,40 €21,83 €
b) über 2,5 cbm/h bis einschließlich 6,0 cbm/h40,95 €43,82 €
c) über 6,0 cbm/h bis einschließlich 15,0 cbm/h81,75 €87,47 €
d) über 15,0 cbm/h und weitere Zählergrößen112,44 €120,31 €

2) Für die Zusatzeinrichtung Impulsgeber wird monatlich verrechnet:

 nettobrutto
a) bis einschließlich 2,5 cbm/h1,00 €1,07 €
b) über 2,5 cbm/h bis einschließlich 6,0 cbm/h2,50 €2,68 €
c) über 6,0 cbm/h und aller weiteren4,00 €4,28 €

3) Werden neben einem gewerblichen Betrieb noch Wohnungen oder  zusätzliche gewerbliche Betriebe über ein und denselben Anschluss mit  Wasser versorgt, so wird für jede Wohneinheit bzw. für jeden zusätzlichen gewerblichen Betrieb ein Grundpreiszuschlag nach I.1.b) des Haushaltstarifes erhoben.

4) Für Bauwasseranschlüsse wird der Grundpreis einheitlich nach der Zählernenngröße 2,5 cbm/h festgelegt. Der Wasserverbrauch wird auf Antrag des Abnehmers auch pauschal abgerechnet. In solchen Fällen werden der Abrechnung zugrunde gelegt:

für Ein- und Zweifamilienhäuser10 cbm je Monat 
für Mehrfamilienhäuser bis 10 Wohneinheiten30 cbm je Monat 
für Mehrfamilienhäuser über 10 Wohneinheiten60 cbm je Monat 
für andere als Wohnhausbauten60 cbm je Monat 

5) Für eine Wasserentnahme nach § 22 Ziffer 4 der AVBWasserV (Hydrantenstandrohre) ist ein Mietpreis
je angefangenen Monat (Entleihdauer) von 10,68 € (netto) = 11,43 € (brutto) und der Preis für das verbrauchte Wasser zu bezahlen.

  nettobrutto
6)Der Preis für jeden vom Wasserzähler angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt1,48 €1,58 €

Preisübersicht

gültig ab 01.01.2023

Der Haushaltstarif ist anzuwenden für Wohn- und Mietwohngebäude aller Art und für Gartengrundstücke.

1) Als monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises werden erhoben:

 2019201920232023
 nettobruttonettobrutto
a) für die erste Wohneinheit und für jede Eigentumswohnung4,60 €4,92 €5,75 €6,15 €
b) für jede weitere Wohneinheit0,77 €0,82 €0,98 €1,05 €

2) Für landwirtschaftliche Anwesen wird der Haushaltstarif angewendet. Der landwirtschaftliche Betrieb zählt dabei als eine weitere Wohneinheit entsprechend 1.b).

3) Gartengrundstücke ohne Bebauung werden ebenfalls nach dem Haushaltstarif abgerechnet. Der Grundpreisermittlung wird eine Wohneinheit zugrunde gelegt.

4) Befinden sich in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Betriebe und überwiegt der Wohncharakter, so wird für jeden gewerblichen Betrieb der Grundpreis für eine weitere Wohneinheit erhoben (1.b). Überwiegt die gewerbliche Nutzung, wird der Grundpreis nach dem Gewerbetarif festgelegt.

  2019201920232023
  nettobruttonettobrutto
5)Der Preis für jeden vom Wasserzähler angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt1,48 €1,58 €1,84 €1,97 €

gültig seit 01.01.2023

Der Gewerbetarif ist anzuwenden für alle gewerblichen Betriebe, alle sonstigen, nicht reinen Wohnzwecken dienenden Anlagen und für gemischt genutzte Grundstücke, wenn der gewerbliche oder sonstige Anteil überwiegt.

1) Als monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises werden erhoben:

Für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss

 2019201920232023
 nettobruttonettobrutto
a) bis einschließlich 2,5 cbm/h20,40 €21,83 €25,50 €27,29 €
b) über 2,5 cbm/h bis einschließlich 6,0 cbm/h40,95 €43,82 €51,20 €54,78 €
c) über 6,0 cbm/h bis einschließlich 15,0 cbm/h81,75 €87,47 €102,20 €109,35 €
d) über 15,0 cbm/h und weitere Zählergrößen112,44 €120,31 €140,55 €150,39 €

2) Werden neben einem gewerblichen Betrieb noch Wohnungen oder  zusätzliche gewerbliche Betriebe über ein und denselben Anschluss mit  Wasser versorgt, so wird für jede Wohneinheit bzw. für jeden zusätzlichen gewerblichen Betrieb ein Grundpreiszuschlag nach I.1.b) des Haushaltstarifes erhoben.

3) Für Bauwasseranschlüsse wird der Grundpreis einheitlich nach der Zählernenngröße 2,5 cbm/h festgelegt. Der Wasserverbrauch wird auf Antrag des Abnehmers auch pauschal abgerechnet. In solchen Fällen werden der Abrechnung zugrunde gelegt:

für Ein- und Zweifamilienhäuser10 cbm je Monat 
für Mehrfamilienhäuser bis 10 Wohneinheiten30 cbm je Monat 
für Mehrfamilienhäuser über 10 Wohneinheiten60 cbm je Monat 
für andere als Wohnhausbauten60 cbm je Monat 

4) Für eine Wasserentnahme nach § 22 Ziffer 4 der AVBWasserV (Hydrantenstandrohre) ist ein Mietpreis
je angefangenen Monat (Entleihdauer) von 11,21 € (netto) = 11,99 € (brutto) und der Preis für das verbrauchte Wasser zu bezahlen.

  2019201920232023
  nettobruttonettobrutto
5)Der Preis für jeden vom Wasserzähler angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt1,48 €1,58 €1,84 €1,97 €

 

Allgemeine Bestimmungen

1) Über die Anwendung der Tarife im Einzelfall entscheiden die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf

2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit 7 %.

3) Wasserrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung zu begleichen. Geschieht dies nicht, wird bei wiederholter Mahnung entsprechend § 27 Abs. 2 AVBWasserV verfahren. Es werden pauschalierte Mahnkosten erhoben.

4) Die vorstehenden Tarife gelten ab 01.07.2019 und ersetzen alle bisher gültigen Tarife.

Allgemeine Bestimmungen

1) Über die Anwendung der Tarife im Einzelfall entscheiden die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf

2) Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit 7 %.

3) Wasserrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung zu begleichen. Geschieht dies nicht, wird bei wiederholter Mahnung entsprechend § 27 Abs. 2 AVBWasserV verfahren. Es werden pauschalierte Mahnkosten erhoben.

4) Die vorstehenden Tarife gelten ab 01.01.2023 und ersetzen alle bisher gültigen Tarife.

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