Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie weitere Informationen, die für die Energieversorgung in unserem Versorgungsgebiet relevant sind.
Anzumelden ist jede Erstellung oder Änderung von Stromanlagen.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit Originalunterschrift an:
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH
Ingolstädter Straße 18
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Mail: netzanschluss@swneumarkt.de
Im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. sind für die Anmeldung von netzparallelen Stromerzeugungsanlagen oder Netzersatzanlagen die folgenden Richtlinien zu beachten bzw. Formulare zu nutzen:
Stationäre Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab einer Leistung von über 11 kW sind sie zudem zustimmungspflichtig.
Für die Anmeldung von privaten Ladeeinrichtungen (sogenannte Wallboxen) ist zusätzlich zu der „Strom-Installationsanmeldung“ noch das Formular „Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ auszufüllen.
HINWEIS: Das Ausfüllen der Formulare sowie der Anschluss der Wallbox muss von Ihrem Elektriker übernommen werden.
Außerdem sind der Anmeldung folgende Dokumente beizufügen:
An dieser Stelle bieten wir Ihnen unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie unsere ergänzenden Bedingungen zum Download an:
Die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. GmbH finden Sie hier aufgeführt und stehen zum Download bereit.
Zum 01.07.2023 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH angeschlossen werden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung
oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus und ist nachfolgend zum Download verfügbar.