gültig seit 01.01.2023
1. Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus:
Die Höhe des Grundpreises richtet sich nach der Zählergröße und der Anzahl der Übergabestellen.
2. Als monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises werden je Zähler erhoben: | netto | brutto | Zählergröße Qn 15 | 102,20 € | 109,35 € |
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Zählergröße Qn 40 | 140,55 € | 150,39 € |
Zählergröße Qn 60 | 230,08 € | 246,19 € |
Zählergröße Qn 150 | 511,16 € | 546,94 € |
Verbundwasserzähler gelten als zwei Zähler. Für den Nebenzähler wird der Grundpreis nach den Bestimmungen des Gewerbetarifes festgelegt. Sind mehrere Zähler kleinerer Größen als Qn 15 eingebaut, so wird der Grundpreis für diese Übergabestellen nach dem Gewerbetarif bestimmt. Der Gesamtgrundpreis ergibt sich bei der Anwendung von mehreren Zählern als Summe der Einzelgrundpreise.
3. Der Preis für jeden vom Wasserzähler: | netto | brutto | Angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt: | 1,84 € | 1,97 € |
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4. Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit 7%.
5. Die vorstehenden Tarife gelten ab 1. Januar 2023 und ersetzen alle bisher gültigen Tarife.