Wir überwachen das Neumarkter Wasser genau und stellen durch regelmäßige staatliche Prüfungen eine gleichbleibend hohe Qualität sicher. So garantieren wir jederzeit, dass bei Ihnen nur Wasser in bester Qualität aus dem Hahn fließt.
Preisübersicht
gültig ab 01.08.2024 Der Haushaltstarif ist anzuwenden für Wohn- und Mietwohngebäude aller Art und für Gartengrundstücke. 1) Als monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises werden erhoben:
2023
2023
2024
2024
netto
brutto
netto
brutto
a) für die erste Wohneinheit und für jede Eigentumswohnung
5,75 €
6,15 €
5,75 €
6,15 €
b) für jede weitere Wohneinheit
0,98 €
1,05 €
0,98 €
1,05 €
2) Für landwirtschaftliche Anwesen wird der Haushaltstarif angewendet. Der landwirtschaftliche Betrieb zählt dabei als eine weitere Wohneinheit entsprechend 1.b). 3) Gartengrundstücke ohne Bebauung werden ebenfalls nach dem Haushaltstarif abgerechnet. Der Grundpreisermittlung wird eine Wohneinheit zugrunde gelegt. 4) Befinden sich in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Betriebe und überwiegt der Wohncharakter, so wird für jeden gewerblichen Betrieb der Grundpreis für eine weitere Wohneinheit erhoben (1.b). Überwiegt die gewerbliche Nutzung, wird der Grundpreis nach dem Gewerbetarif festgelegt.
2023
2023
2024
2024
netto
brutto
netto
brutto
5) Der Preis für jeden vom Wasserzähler angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt
1,84 €
1,97 €
2,19 €
2,34 €
gültig ab 01.08.2024 Der Gewerbetarif ist anzuwenden für alle gewerblichen Betriebe, alle sonstigen, nicht reinen Wohnzwecken dienenden Anlagen und für gemischt genutzte Grundstücke, wenn der gewerbliche oder sonstige Anteil überwiegt. 1) Als monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises werden erhoben: Für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss
2023
2023
2024
2024
netto
brutto
netto
brutto
a) bis einschließlich 4 cbm/h
25,50 €
27,29 €
25,50 €
27,29 €
b) über 4,0 cbm/h bis einschließlich 10,0 cbm/h
51,20 €
54,78 €
51,20 €
54,78 €
c) über 10,0 cbm/h bis einschließlich 25,0 cbm/h
102,20 €
109,35 €
102,20 €
109,35 €
d) über 25,0 cbm/h und weitere Zählergrößen
140,55 €
150,39 €
140,55 €
150,39 €
2) Werden neben einem gewerblichen Betrieb noch Wohnungen oder zusätzliche gewerbliche Betriebe über ein und denselben Anschluss mit Wasser versorgt, so wird für jede Wohneinheit bzw. für jeden zusätzlichen gewerblichen Betrieb ein Grundpreiszuschlag nach I.1.b) des Haushaltstarifes erhoben. 3) Für Bauwasseranschlüsse wird der Grundpreis einheitlich nach der Zählernenngröße Q3=4 cbm/h festgelegt.
4) Für eine Wasserentnahme nach § 22 Ziffer 4 der AVBWasserV (Hydrantenstandrohre) ist ein Mietpreis je angefangenen Monat (Entleihdauer) von 11,21 € (netto) = 11,99 € (brutto) und der Preis für das verbrauchte Wasser zu bezahlen.
2023
2023
2024
2024
netto
brutto
netto
brutto
5) Der Preis für jeden vom Wasserzähler angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt
1,84 €
1,97 €
2,19 €
2,34 €
Allgemeine Bestimmungen
1.
Über die Anwendung der Tarife im Einzelfall entscheiden die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf
2.
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit 7 %.
3.
Wasserrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung zu begleichen. Geschieht dies nicht, wird bei wiederholter Mahnung entsprechend § 27 Abs. 2 AVBWasserV verfahren. Es werden pauschalierte Mahnkosten erhoben.
4.
Die vorstehenden Tarife gelten ab 01.08.2024 und ersetzen alle bisher gültigen Tarife.
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