August 28, 2026
Warnung vor irreführenden Postwurfsendungen zum Smart-Meter-Wechsel
Derzeit werden im Neumarkter Stadtgebiet vermehrt Postwurfsendungen zum Austausch von Stromzählern beziehungsweise zum Einbau sogenannter Smart Meter verteilt. Wir als Stadtwerke Neumarkt (SWN) weisen darauf hin, Angebote zum Zählerwechsel und die damit verbundenen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
In den Schreiben wird unter anderem mit dem kostenlosen Einbau eines Smart Meters, also eines intelligenten Stromzählers, geworben. Auch wenn für den Einbau selbst keine Kosten entstehen, können für den anschließenden Betrieb des Zählers laufende Kosten anfallen.
Wichtig zu wissen: Wer einen entsprechenden Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließt, wechselt damit in der Regel auch den Messstellenbetreiber. Dieser ist für den Betrieb des Stromzählers sowie die damit verbundenen Leistungen und Kosten verantwortlich.
Für einen frei gewählten Messstellenbetreiber gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht, an die wir als SWN und grundzuständiger Messstellenbetreiber gebunden sind. Die Kosten für den Messstellenbetrieb können daher höher ausfallen.
In den Schreiben wird unter anderem mit dem kostenlosen Einbau eines Smart Meters, also eines intelligenten Stromzählers, geworben. Auch wenn für den Einbau selbst keine Kosten entstehen, können für den anschließenden Betrieb des Zählers laufende Kosten anfallen.
Wichtig zu wissen: Wer einen entsprechenden Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließt, wechselt damit in der Regel auch den Messstellenbetreiber. Dieser ist für den Betrieb des Stromzählers sowie die damit verbundenen Leistungen und Kosten verantwortlich.
Für einen frei gewählten Messstellenbetreiber gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht, an die wir als SWN und grundzuständiger Messstellenbetreiber gebunden sind. Die Kosten für den Messstellenbetrieb können daher höher ausfallen.

Angebote und Folgekosten genau prüfen
Wir empfehlen deshalb, vor einem Vertragsabschluss insbesondere den Anbieter, die Vertragslaufzeit, die laufenden Kosten und weitere Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Persönliche Daten sollten erst weitergegeben werden, wenn klar ist, mit wem ein Vertrag geschlossen wird und welche Leistungen und Kosten damit verbunden sind.
Ist im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel durch uns als SWN vorgesehen, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig darüber durch ein Schreiben der SWN informiert.
Wer Fragen zum eigenen Stromzähler oder zu einem geplanten Zählerwechsel hat, kann sich direkt an uns wenden – persönlich im Kundencenter in der Ingolstädter Straße oder telefonisch unter 09181 239-222.
Ist im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel durch uns als SWN vorgesehen, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig darüber durch ein Schreiben der SWN informiert.
Wer Fragen zum eigenen Stromzähler oder zu einem geplanten Zählerwechsel hat, kann sich direkt an uns wenden – persönlich im Kundencenter in der Ingolstädter Straße oder telefonisch unter 09181 239-222.
