September 30, 2026
Warnung vor irreführenden Postwurfsendungen zum Smart-Meter-Wechsel
Aktuell landen in Neumarkt vermehrt Schreiben zum Austausch von Stromzählern und zum Einbau sogenannter Smart Meter in den Briefkästen. Darin wird teilweise mit einem kostenlosen Einbau eines intelligenten Stromzählers geworben.
Was zunächst attraktiv klingt, sollten Sie jedoch genau unter die Lupe genommen werden. Deshalb möchten wir als Stadtwerke Neumarkt (SWN) darauf hinweisen, dass Angebote zum Zählerwechsel und die damit verbundenen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen sind.
Denn wichtig zu wissen ist, dass auch wenn der Einbau kostenlos angeboten wird, können anschließend laufende Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen. Zudem kann mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrags ein Wechsel des Messstellenbetreibers verbunden sein. Dieser ist für den Betrieb des Stromzählers sowie die damit verbundenen Leistungen und Kosten verantwortlich. Für einen frei gewählten Messstellenbetreiber gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht, an die wir als SWN und grundzuständiger Messstellenbetreiber gebunden sind.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb können daher höher ausfallen.
Was zunächst attraktiv klingt, sollten Sie jedoch genau unter die Lupe genommen werden. Deshalb möchten wir als Stadtwerke Neumarkt (SWN) darauf hinweisen, dass Angebote zum Zählerwechsel und die damit verbundenen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen sind.
Denn wichtig zu wissen ist, dass auch wenn der Einbau kostenlos angeboten wird, können anschließend laufende Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen. Zudem kann mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrags ein Wechsel des Messstellenbetreibers verbunden sein. Dieser ist für den Betrieb des Stromzählers sowie die damit verbundenen Leistungen und Kosten verantwortlich. Für einen frei gewählten Messstellenbetreiber gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht, an die wir als SWN und grundzuständiger Messstellenbetreiber gebunden sind.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb können daher höher ausfallen.

📬 Sie haben ein solches Schreiben erhalten?
Bewahren Sie einen kühlen Kopf, unterschreiben Sie nicht vorschnell und prüfen Sie das Angebot in Ruhe.
Achten Sie insbesondere darauf, wer Ihr Vertragspartner wird, welche laufenden Kosten entstehen und ob Sie mit dem Vertragsabschluss Ihren Messstellenbetreiber wechseln.
Wichtig: Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel durch die Stadtwerke Neumarkt vorgesehen ist, informieren wir Sie rechtzeitig direkt mit einem Schreiben direkt von den SWN selbst.
Achten Sie insbesondere darauf, wer Ihr Vertragspartner wird, welche laufenden Kosten entstehen und ob Sie mit dem Vertragsabschluss Ihren Messstellenbetreiber wechseln.
Wichtig: Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel durch die Stadtwerke Neumarkt vorgesehen ist, informieren wir Sie rechtzeitig direkt mit einem Schreiben direkt von den SWN selbst.
„Kostenloser Einbau“ bedeutet nicht automatisch „keine Kosten“
In den aktuell verteilten Schreiben wird teilweise mit einem kostenlosen Einbau eines Smart Meters geworben. Entscheidend ist jedoch nicht nur, ob für den Einbau Kosten entstehen. Prüfen Sie auch, welche laufenden Entgelte anschließend für den Messstellenbetrieb berechnet werden. Denn mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrags kann ein anderer Anbieter künftig als Ihr Messstellenbetreiber auftreten. Für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber gelten dabei nicht dieselben gesetzlichen Preisobergrenzen wie für den grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Ein kostenlos angebotener Einbau bedeutet daher nicht automatisch, dass auch der anschließende Betrieb des Smart Meters kostenlos ist.
Ein kostenlos angebotener Einbau bedeutet daher nicht automatisch, dass auch der anschließende Betrieb des Smart Meters kostenlos ist.
Smart-Meter-Angebot erhalten? Prüfen Sie diese Punkte
Bevor Sie einen Vertrag abschließen oder persönliche Daten weitergeben, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf folgende Punkte:
1. Wer ist der Absender?
Prüfen Sie genau, von welchem Unternehmen das Schreiben stammt und mit wem Sie einen Vertrag abschließen würden.
2. Was genau wird kostenlos angeboten?
Bezieht sich „kostenlos“ ausschließlich auf den Einbau oder auch auf weitere Leistungen?
3. Welche laufenden Kosten entstehen?
Achten Sie insbesondere auf monatliche oder jährliche Entgelte für den Messstellenbetrieb.
4. Wechseln Sie Ihren Messstellenbetreiber?
Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Zustimmung gleichzeitig einen Vertrag mit einem neuen Messstellenbetreiber abschließen.
5. Welche Vertragslaufzeit gilt?
Werfen Sie einen Blick auf Vertragsdauer, Kündigungsfristen und mögliche Vertragsverlängerungen.
6. Welche Daten werden von Ihnen verlangt?
Geben Sie persönliche Daten oder Angaben zu Ihrem Stromanschluss erst weiter, wenn für Sie eindeutig ist, mit wem Sie einen Vertrag abschließen und welche Leistungen und Kosten damit verbunden sind.
1. Wer ist der Absender?
Prüfen Sie genau, von welchem Unternehmen das Schreiben stammt und mit wem Sie einen Vertrag abschließen würden.
2. Was genau wird kostenlos angeboten?
Bezieht sich „kostenlos“ ausschließlich auf den Einbau oder auch auf weitere Leistungen?
3. Welche laufenden Kosten entstehen?
Achten Sie insbesondere auf monatliche oder jährliche Entgelte für den Messstellenbetrieb.
4. Wechseln Sie Ihren Messstellenbetreiber?
Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Zustimmung gleichzeitig einen Vertrag mit einem neuen Messstellenbetreiber abschließen.
5. Welche Vertragslaufzeit gilt?
Werfen Sie einen Blick auf Vertragsdauer, Kündigungsfristen und mögliche Vertragsverlängerungen.
6. Welche Daten werden von Ihnen verlangt?
Geben Sie persönliche Daten oder Angaben zu Ihrem Stromanschluss erst weiter, wenn für Sie eindeutig ist, mit wem Sie einen Vertrag abschließen und welche Leistungen und Kosten damit verbunden sind.
💡 Was ist eigentlich ein Messstellenbetreiber?
Der Begriff klingt komplizierter, als er ist: Der Messstellenbetreiber ist für den Betrieb der Messeinrichtung, also beispielsweise Ihres Stromzählers, verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sowie die Erfassung der Messwerte.
In unserem Netzgebiet übernehmen die Stadtwerke Neumarkt als grundzuständiger Messstellenbetreiber diese Aufgabe, sofern kein anderer Messstellenbetreiber gewählt wurde.
Wichtig dabei ist, dass ein Stromlieferant und der Messstellenbetreiber sind nicht dasselbe sind. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie auch Ihren Stromlieferanten wechseln.
In unserem Netzgebiet übernehmen die Stadtwerke Neumarkt als grundzuständiger Messstellenbetreiber diese Aufgabe, sofern kein anderer Messstellenbetreiber gewählt wurde.
Wichtig dabei ist, dass ein Stromlieferant und der Messstellenbetreiber sind nicht dasselbe sind. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie auch Ihren Stromlieferanten wechseln.
So läuft ein Zählerwechsel durch die SWN ab
Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts.
Wenn bei Ihnen ein entsprechender Zählerwechsel durch die Stadtwerke Neumarkt vorgesehen ist, informieren wir Sie rechtzeitig direkt darüber.
Sie müssen daher nicht aufgrund einer unaufgeforderten Postwurfsendung eines anderen Anbieters tätig werden. Haben Sie Zweifel, ob ein Schreiben tatsächlich von den Stadtwerken Neumarkt stammt oder ob bei Ihnen ein Zählerwechsel vorgesehen ist? Dann wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Mehr über intelligente Messsysteme erfahrenWenn bei Ihnen ein entsprechender Zählerwechsel durch die Stadtwerke Neumarkt vorgesehen ist, informieren wir Sie rechtzeitig direkt darüber.
Sie müssen daher nicht aufgrund einer unaufgeforderten Postwurfsendung eines anderen Anbieters tätig werden. Haben Sie Zweifel, ob ein Schreiben tatsächlich von den Stadtwerken Neumarkt stammt oder ob bei Ihnen ein Zählerwechsel vorgesehen ist? Dann wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Sie sind sich bei einem Schreiben unsicher?
Sie haben ein Angebot zum Smart-Meter-Wechsel erhalten und wissen nicht, wie Sie es einordnen sollen? Fragen Sie lieber einmal mehr nach, bevor Sie einen Vertrag abschließen oder persönliche Daten weitergeben. Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um Ihren Stromzähler und einen möglichen Zählerwechsel weiter. Melden Sie sich gerne per Telefon oder Mail bei uns, oder besuchen Sie uns persönlich in unserem Kundencenter.
