Auf dieser Seite beantworten wir gängige Kundenfragen für Sie und stellen aktuelle Informationen bereit.
Stand: 25.03.2024
Die Bundesregierung hat den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,588 ct/kWh (brutto) beschlossen. Diese wird den Verbrauchern nicht mehr berechnet.
Selbstverständlich geben wir dies vollständig an Sie weiter.
Am 1. Oktober 2022 trat die Gasspeicherumlage in Kraft, mit dem Ziel, die Abhängigkeit von Erdgaslieferanten zu verringern. Die Betreiber von Erdgasspeichern werden darin angehalten, bis November 95 % ihrer Speicherkapazität einzulagern. Die Kosten dafür wurden in Form der Gasspeicherumlage festgelegt. Diese beträgt seit 01.01.2024 1,86 EUR/MWh.
Bereits im Jahr 2015 wurde die Bilanzierungsumlage eingeführt. Sie beträgt 0 EUR/MWh.
Ab 01.04.2024 werden für Gaslieferungen über das Erdgasnetz wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Im Bundestag wurde Ende September 2022 das Gesetz zur temporären Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz beschlossen. Es regelt, dass in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 ein Mehrwehrsteuersatz von 7 Prozent gilt. Selbstverständlich geben wir diese Erleichterung an Sie weiter. Über die Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhalten Sie von uns keine weitere Information. Sie wird automatisch auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen. Die gute Nachricht für die Kunden der Stadtwerke Neumarkt: Da wir den Jahresverbrauch normalerweise zum 31.12. eines Kalenderjahres abrechnen, gilt die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes sogar rückwirkend für das ganze Jahr 2022. Ausgenommen sind, aufgrund steuerrechtlicher Gründe, nur Kunden, bei denen im Lauf des Jahres, in der Regel auf Kundenwunsch hin, eine Zwischenabrechnung stattgefunden hat.
Für Strom gilt diese Mehrwertsteuersenkung allerdings nicht. Hier werden weiterhin 19 % fällig.
Die Preisentwicklung für Erdgas hatte auch Einfluss auf die Strompreise. Strom wird in Deutschland und Europa aus verschiedenen Quellen gewonnen: konventionell, durch erneuerbare Energien oder aus Atomkraftwerken. Da auch Gaskraftwerke zur Stromerzeugung beitragen, spielen sie beim Strompreis eine Rolle. Der Grund für die hohen Preise ist die sog. „Merit-Order“. Sie besagt, dass immer das teuerste Kraftwerk den Strompreis an der Börse bestimmt und das sind aktuell eben Gaskraftwerke.
Derzeit wird die Abkehr von diesem System der Preisbildung auf Bundes- und EU-Ebene diskutiert und vorbereitet.
1. Verbrauch reduzieren
Kurzfristig und schnell wirkt vor allem eines: Energie sparen, wo es nur möglich ist. Das gelingt bei den meisten bereits über kleine Anpassungen des eigenen Verhaltens: z. B. die Raumtemperatur absenken – ein Grad weniger spart rund 6 % Energie, Geräte vom Strom trennen, wenn sie nicht benötigt werden, Waschmaschine komplett füllen, Restwärme am Herd oder beim Bügeleisen nutzen.
2. Abschlag anpassen
Sie sollten prüfen, ob Ihr Abschlag ausreichend hoch ist, damit möglichst keine überraschenden und unerfreulich hohen Nachzahlungen drohen. Vielleicht lieber ein paar Euro mehr festlegen, denn alles, was zu viel bezahlt wurde, erhalten Sie natürlich mit einer Gutschrift zurück.
Ihren Abschlag können Sie bequem selbst in unserem Online-Kundenportal anpassen.
Natürlich hilft Ihnen auch unser Service-Team gerne bei der Abschlagsanpassung. Unser Kundenservice ist telefonisch unter 09181 239-222 oder per Mail service@swneumarkt.de erreichbar. Auch vor Ort ist unser Kundencenter wie folgt für Sie geöffnet:
Montag – Mittwoch 7:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 7:00 – 18:00 Uhr
Freitag 7:00 – 12:00 Uhr