
An- und Abmeldung
Wenn Sie gerade in eine neue Wohnung oder ein neues Haus in unserem Netzgebiet gezogen sind, können Sie uns Ihre Daten gerne online in unserem Kundenportal übermitteln. Ihre Daten werden dort verschlüsselt übertragen.
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit auch telefonisch melden oder Sie besuchen uns einfach vor Ort.
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit auch telefonisch melden oder Sie besuchen uns einfach vor Ort.
24h-Lieferantenwechsel – Neue Fristen bei Anmeldung und Abmeldung
Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige gesetzliche Änderung im Energiemarkt:
Der Stromlieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen – und zwar an jedem Werktag. Damit verbunden sind neue Regeln, die direkt Auswirkungen auf An- und Abmeldungen bei Ein- und Auszügen haben.
Der Stromlieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen – und zwar an jedem Werktag. Damit verbunden sind neue Regeln, die direkt Auswirkungen auf An- und Abmeldungen bei Ein- und Auszügen haben.
Was ändert sich bei einem Umzug?
1. UMZUG: AN- UND ABMELDUNG NUR NOCH IM VORAUS
Ab sofort sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Statt wie bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend, müssen Umzüge jetzt im Voraus gemeldet werden – idealerweise mindestens 14 Tage vorher.
Ab sofort sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Statt wie bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend, müssen Umzüge jetzt im Voraus gemeldet werden – idealerweise mindestens 14 Tage vorher.
2. VERTRAGSBEDINGUNGEN BLEIBEN GLEICH
Die beschleunigten Prozesse haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Auch wenn der Wechsel nun innerhalb von 24 Stunden möglich ist, gelten die bestehenden vertraglichen Regelungen weiterhin.
Die beschleunigten Prozesse haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Auch wenn der Wechsel nun innerhalb von 24 Stunden möglich ist, gelten die bestehenden vertraglichen Regelungen weiterhin.
3. MALO-ID STATT ZÄHLERNUMMER
Künftig wird neben der Zählernummer auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) eine wichtige Rolle spielen. Diese eindeutige Kennung Ihrer Verbrauchsstelle benötigen Sie zum Beispiel bei der An- oder Abmeldung – Sie finden sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Künftig wird neben der Zählernummer auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) eine wichtige Rolle spielen. Diese eindeutige Kennung Ihrer Verbrauchsstelle benötigen Sie zum Beispiel bei der An- oder Abmeldung – Sie finden sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was bedeutet die Änderung konkret?
Sie ziehen um und melden sich am besten mind. 14 Tage vor Ihrem Umzug bei uns. Informieren Sie uns rechtzeitig – so kann Ihr Vertrag reibungslos für Ihre neue Adresse übernommen werden und weitere Kosten vermieden werden.
Rechtliche Grundlage
Möglich wird das durch neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die eine einheitliche und digitalisierte Kommunikation zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern vorschreibt. Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
Möglich wird das durch neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die eine einheitliche und digitalisierte Kommunikation zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern vorschreibt. Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
Häufig gestellte Fragen



