An- und Abmeldung

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An- Abmeldung

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Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit auch telefonisch melden oder Sie besuchen uns einfach vor Ort.

24h-Lieferantenwechsel – Neue Fristen bei Anmeldung und Abmeldung

Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige gesetzliche Änderung im Energiemarkt:
Der Stromlieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen – und zwar an jedem Werktag. Damit verbunden sind neue Regeln, die direkt Auswirkungen auf An- und Abmeldungen bei Ein- und Auszügen haben.

Was ändert sich bei einem Umzug?

1. Umzug: An- und Abmeldung nur noch im Voraus

Ab sofort sind rückwirkende An- oder Ab­meldungen nicht mehr möglich. Statt wie bisher bis zu sechs Wochen rück­wirkend, müssen Umzüge jetzt im Voraus gemeldet werden – idealer­weise mind­estens 14 Tage vorher.

2. Vertrags­be­ding­ungen bleiben gleich

Die beschleu­nigten Prozesse haben keinen Ein­fluss auf Ihre Vertrags­laufzeiten oder Kündigungs­fristen. Auch wenn der Wechsel nun innerhalb von 24 Stunden möglich ist, gelten die bestehenden vertraglichen Re­ge­lung­en weiterhin.

3. MaLo-ID statt Zählernummer

Künftig wird neben der Zählernummer auch die Markt­lokati­ons-ID (MaLo-ID) eine wichtige Rolle spielen. Diese eindeutige Kennung Ihrer Verbrauchs­stelle benötigen Sie zum Beispiel bei der An- oder Abmeldung – Sie finden sie in Ihren Vertrags­unterlagen.

Das Wichtigste auf einen Blick

✔ An- und Abmeldung mindestens 14 Tage im Voraus
Keine rückwirkenden Ein- und Auszugsmeldungen mehr möglich
✔ Stromversorgung wird bei Lücken durch Grundversorgung sichergestellt
Zählerstand bei Ein- und Auszug dokumentieren (z. B. per Übergabeprotokoll)
✔ Ihre Vertragsbedingungen bleiben unverändert

Was bedeutet die Änderung konkret?

Sie ziehen um und melden sich am besten mind. 14 Tage vor Ihrem Umzug bei uns. Informieren Sie uns rechtzeitig – so kann Ihr Vertrag reibungslos für Ihre neue Adresse übernommen werden und weitere Kosten vermieden werden.

Rechtliche Grundlage
Möglich wird das durch neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die eine einheitliche und digitalisierte Kommunikation zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern vorschreibt. Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Häufig gestellte Fragen

Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich die Abläufe auf dem Strommarkt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst. Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor. 

Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln dann nicht mehr möglich.

Die Marktlokation ist ein Ort, an dem Strom verbraucht oder erzeugt wird.

Die Zählernummer kann sich zum Beispiel durch einen Zählerwechsel ändern. Damit die Lieferstelle dennoch jederzeit eindeutig zu identifizieren ist, wurde ihr auch eine Marktlokation-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet.

Diese besteht aus 11 Ziffern und ändert sich nicht. Sie finden Sie auf Ihrer letzten Energierechnung oder Sie fragen Ihren Netzbetreiber danach.

Der Vertrag bleibt bis zur offiziellen Abmeldung bestehen, auch wenn Sie nicht mehr vor Ort wohnen.
Melden Sie sich am Besten frühzeitig ab – sonst zahlen Sie weiter, selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist, da Sie bis zur Abmeldung für die Stromkosten zuständig sind .

Ab dem 06. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind. Daher ist es wichtig, Ein- oder Auszüge rechtzeitig zu melden – nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder Sie Ihre Kündigung eingereicht haben.

Ohne vorherige Anmeldung starten Sie automatisch in der Grundversorgung – meist teurer als andere Tarife. Melden Sie sich rechtzeitig an, um vom ersten Tag an zu sparen.

Ab dem 06. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.

Ja, vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen erleichtern lediglich den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern und betreffen nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.

Gasverträge sind bislang nicht von den neuen Vorgaben betroffen.

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