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Herobild An- und Abmeldung

An- und Abmeldung

Wenn Sie gerade in eine neue Wohnung oder ein neues Haus in unserem Netzgebiet gezogen sind, können Sie uns Ihre Daten gerne online in unserem Kundenportal übermitteln. Ihre Daten werden dort verschlüsselt übertragen.

Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit auch telefonisch melden oder Sie besuchen uns einfach vor Ort.

24h-Lieferantenwechsel – Neue Fristen bei Anmeldung und Abmeldung

Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige gesetzliche Änderung im Energiemarkt:
Der Stromlieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen – und zwar an jedem Werktag. Damit verbunden sind neue Regeln, die direkt Auswirkungen auf An- und Abmeldungen bei Ein- und Auszügen haben.

Was ändert sich bei einem Umzug?

1. UMZUG: AN- UND ABMELDUNG NUR NOCH IM VORAUS

Ab sofort sind rückwirkende An- oder Ab­meldungen nicht mehr möglich. Statt wie bisher bis zu sechs Wochen rück­wirkend, müssen Umzüge jetzt im Voraus gemeldet werden – idealer­weise mind­estens 14 Tage vorher.
2. VERTRAGSBEDINGUNGEN BLEIBEN GLEICH

Die beschleu­nigten Prozesse haben keinen Ein­fluss auf Ihre Vertrags­laufzeiten oder Kündigungs­fristen. Auch wenn der Wechsel nun innerhalb von 24 Stunden möglich ist, gelten die bestehenden vertraglichen Re­ge­lung­en weiterhin.
3. MALO-ID STATT ZÄHLERNUMMER

Künftig wird neben der Zählernummer auch die Markt­lokati­ons-ID (MaLo-ID) eine wichtige Rolle spielen. Diese eindeutige Kennung Ihrer Verbrauchs­stelle benötigen Sie zum Beispiel bei der An- oder Abmeldung – Sie finden sie in Ihren Vertrags­unterlagen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • An- und Abmeldung mindestens 14 Tage im Voraus
  • Keine rückwirkenden Ein- und Auszugsmeldungen mehr möglich
  • Stromversorgung wird bei Lücken durch Grundversorgung sichergestellt
  • Zählerstand bei Ein- und Auszug dokumentieren (z. B. per Übergabeprotokoll)
  • Ihre Vertragsbedingungen bleiben unverändert

Was bedeutet die Änderung konkret?

Sie ziehen um und melden sich am besten mind. 14 Tage vor Ihrem Umzug bei uns. Informieren Sie uns rechtzeitig – so kann Ihr Vertrag reibungslos für Ihre neue Adresse übernommen werden und weitere Kosten vermieden werden.
Rechtliche Grundlage

Möglich wird das durch neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die eine einheitliche und digitalisierte Kommunikation zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern vorschreibt. Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Häufig gestellte Fragen

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