Strom­kennzeichnung

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Stromkennzeichnung

Strom­kennzeichnung

Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (geändert 22. Dezember 2023) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Stadtwerken Neumarkt i.d.OPf. beziehen.

3fach Siegel Top Lokalversorger Strom, Gas und Wärme

KENNZEICH­NUNG DER STROM­LIEFERUNGEN 2023 GEMÄSS § 42 DES ENERGIEWIRT­SCHAFTSGE­SETZES (ENWG)

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die deutschlandweite Werte.

Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2023.

Pie Chart
CO2-Emissionen
512 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,0001 g/kWh

Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch per Telefon: 09181 239-222 oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH – Stand der Information: 01. November 2024.

Lieferland der Herkunftsnachweise
Anteil
Norwegen
71 %
Italien
29 %

Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG.
Hinweis: Sofern keine aktive Entwertung von HKN im Rahmen ihrer Energiebelieferung stattgefunden hat, ist eine Ausweisung der Lieferländer von Herkunftsnachweisen nicht erforderlich.

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Kundenservice - Stadtwerke Neumarkt