Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. die Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Anzumelden ist jede Erstellung oder Änderung von Gasanlagen.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit Originalunterschrift an:
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.
Ingolstädter Straße 18
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Mail: netzanschluss@swneumarkt.de
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Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.
Ingolstädter Straße 18
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Mail: thomas.schuster@swneumarkt.de
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24-Stunden Notruf: 09181 239 111
Vor der ersten Inbetriebnahme müssen alle Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden – sonst wird der Anschluss nicht freigegeben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollen Eigentümer oder Mieter ihre Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen lassen. Natürlich von einem eingetragenen Fachbetrieb.
Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, das Ihre Gasleitung intakt bleibt und Risiken gar nicht erst entstehen. Keine Bange: Der Jahres – Check ist schnell gemacht und Sie brauchen dafür auch keine besonderen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Genau hinschauen genügt! Eine Checkliste für den Jahres-Check erhalten Sie bei uns kostenlos. Wenn Sie den Jahres-Check nicht selbst machen wollen, können Sie auch fremd vergeben.