Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet im Rahmen der allgemeinen Versorgung beliefert. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG haben die Stadtwerke Neumarkt Energie GmbH zum 01.07.2024 für die Dauer von drei Jahren folgenden Grundversorger ermittelt:
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH
Ingolstädter Straße 18
92318 Neumarkt i.d.OPf.