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Herobild Erdgas Grund- und Ersatzversorgung
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Erdgas Grund- und Ersatzversorgung

Der Grund- und Ersatz­­versorgungs­tarif ist die einfachste Möglichkeit, Erdgas zu beziehen. Mit der Bestpreisabrechnung werden Sie automatisch je nach Verbrauch in den für Sie günstigsten Grundpreistarif eingestuft und in diesem abgerechnet. Gleichzeitig profitieren Sie von unserem vollen Service sowie der gewohnten Zuverlässigkeit und Sicherheit der Stadtwerke Neumarkt.
TOP Lokalversorger Zertifizierung

Allgemeine Tarifpreise

FÜR DIE GRUNDVERSORGUNG MIT ERDGAS
gültig ab 01.01.2025
Für Kunden außerhalb der Grundversorgung gelten andere, günstigere Preise.
Für die Grundversorgung von Haushaltskunden* im Sinne des EnWG gelten folgende allgemeine Preise:
TarifArbeitspreis je kWh HsGrundpreis
netto ct/kWhbrutto ct/kWhnetto Euro/Jahrbrutto Euro/Jahr
Grundpreistarif I
bis ca. 1.554 kWh
Jahresverbrauch
13,55216,12715,3618,28
Grundpreistarif II
bis ca. 4.211 kWh
Jahresverbrauch
11,38213,54549,0858,41
Grundpreistarif III
ab ca. 4.212 kWh
Jahresverbrauch
10,36212,33192,04109,53
Die Bruttopreise enthalten die Energielieferung, die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh (netto), die Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh (netto), die Kosten der Netznutzung sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,250 ct/kWh (netto), welche im Kostenbestandteil Beschaffung + Vertrieb inkludiert ist. Ebenso enthalten ist die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19%, Stand 25.10.2024).
Die Zähler zeigen den Verbrauch in Kubikmetern (m3) an. Der in Kubikmetern gemessene Erdgasverbrauch wird zum Zwecke der Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) mit dem jeweils in der Rechnung angegebenen Umrechnungsfaktor multipliziert.
Mit den genannten Tarifen wird durch die Stadtwerke Neumarkt zum Jahresende eine Bestpreisabrechnung durchgeführt. Der dabei ermittelte preisgünstigste Tarif wird dem Kunden dann in Rechnung gestellt.
Die angegebenen Preise gelten nur im erdgasversorgten Gebiet der Stadt Neumarkt und der Gemeinde Pilsach.

*) Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Kundenservice - Stadtwerke Neumarkt

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Kundenservice
09181 239 222service@swneumarkt.de

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