Der Grund- und Ersatzversorgungstarif ist die einfachste Möglichkeit, Erdgas zu beziehen. Mit der Bestpreisabrechnung werden Sie automatisch je nach Verbrauch in den für Sie günstigsten Grundpreistarif eingestuft und in diesem abgerechnet. Gleichzeitig profitieren Sie von unserem vollen Service sowie der gewohnten Zuverlässigkeit und Sicherheit der Stadtwerke Neumarkt.
gültig ab 01.04.2024
Für Kunden außerhalb der Grundversorgung gelten andere, günstigere Preise.
Für die Grundversorgung von Haushaltskunden* im Sinne des EnWEG gelten folgende Allgemeine Preise:
Tarif | Arbeitspreis je kWh Hs | Grundpreis | ||
---|---|---|---|---|
netto ct/kWh | brutto ct/kWh | netto Euro/Jahr | brutto Euro/Jahr | |
Grundpreistarif I bis ca. 1.554 kWh Jahresverbrauch | 16,796 | 19,987 | 15,360 | 18,278 |
Grundpreistarif II bis ca. 4.211 kWh Jahresverbrauch | 14,626 | 17,405 | 49,080 | 58,405 |
Grundpreistarif III ab ca. 4.212 kWh Jahresverbrauch | 13,606 | 16,191 | 92,040 | 109,528 |
Die Bruttopreise enthalten die Energielieferung, die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh (netto), die Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh (netto), die Kosten der Netznutzung sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,145 ct/kWh (netto) und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 ct/kWh (netto). Ebenso enthalten ist die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19 %, Stand ab 01.04.2024).
Die Zähler zeigen den Verbrauch in Kubikmetern (m3) an. Der in Kubikmetern gemessene Erdgasverbrauch wird zum Zwecke der Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) mit dem jeweils in der Rechnung angegebenen Umrechnungsfaktor multipliziert.
Mit den genannten Tarifen wird durch die Stadtwerke Neumarkt zum Jahresende eine Bestpreisabrechnung durchgeführt. Der dabei ermittelte preisgünstigste Tarif wird dem Kunden dann in Rechnung gestellt.
Die angegebenen Preise gelten nur im erdgasversorgten Gebiet der Stadt Neumarkt und der Gemeinde Pilsach.
*) Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
gültig ab 01.01.2025
Für Kunden außerhalb der Grundversorgung gelten andere, günstigere Preise.
Für die Grundversorgung von Haushaltskunden* im Sinne des EnWG gelten folgende allgemeine Preise:
Tarif | Arbeitspreis je kWh Hs | Grundpreis | ||
---|---|---|---|---|
netto ct/kWh | brutto ct/kWh | netto Euro/Jahr | brutto Euro/Jahr | |
Grundpreistarif I bis ca. 1.554 kWh Jahresverbrauch | 13,552 | 16,127 | 15,36 | 18,28 |
Grundpreistarif II bis ca. 4.211 kWh Jahresverbrauch | 11,382 | 13,545 | 49,08 | 58,41 |
Grundpreistarif III ab ca. 4.212 kWh Jahresverbrauch | 10,362 | 12,331 | 92,04 | 109,53 |
Die Bruttopreise enthalten die Energielieferung, die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh (netto), die Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh (netto), die Kosten der Netznutzung sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,250 ct/kWh (netto), welche im Kostenbestandteil Beschaffung + Vertrieb inkludiert ist. Ebenso enthalten ist die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19%, Stand 25.10.2024).
Die Zähler zeigen den Verbrauch in Kubikmetern (m3) an. Der in Kubikmetern gemessene Erdgasverbrauch wird zum Zwecke der Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) mit dem jeweils in der Rechnung angegebenen Umrechnungsfaktor multipliziert.
Mit den genannten Tarifen wird durch die Stadtwerke Neumarkt zum Jahresende eine Bestpreisabrechnung durchgeführt. Der dabei ermittelte preisgünstigste Tarif wird dem Kunden dann in Rechnung gestellt.
Die angegebenen Preise gelten nur im erdgasversorgten Gebiet der Stadt Neumarkt und der Gemeinde Pilsach.
*) Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. sind Grundversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Verteilnetz der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.
Für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas gelten unsere bisher gültigen und veröffentlichten Preise und die Bedingungen der jeweils gültigen Gasgrundversorgungsverordnung.