Mit dem Tarif der Grund- und Ersatzversorgung nutzen Sie die einfachste Möglichkeit, Strom zu beziehen. Durch die Bestpreisabrechnung werden Sie automatisch je nach Verbrauch in den für Sie günstigsten Grundpreistarif eingestuft und in diesem abgerechnet. Gleichzeitig profitieren Sie von unserem vollen Service sowie der gewohnten Zuverlässigkeit und Sicherheit der Stadtwerke Neumarkt.
gültig ab 01.01.2024
Stand der veröffentlichten Umlagen und Netzentgelte 25.10.2023
Für die Grundversorgung von Haushaltskunden* im Sinne des EnWG gelten folgende Allgemeine Preise:
Allgemeiner Tarif | Euro / Jahr | ct / kWh |
---|---|---|
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr | 200,71 | |
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde | 41,852 | |
ggf. Stromwandlersatz / Jahr | 19,71 | |
Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemein Eintarif und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Preis des vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr | 168,66 | |
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde | 35,170 |
In den Netto-Endpreis** fließen ein:
Stromsteuer | 2,050 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 1,590 | |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz | 0,000 | |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,275 | |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 0,403 | |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes | 0,656 | |
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten | 0,000 |
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde | 4,756 | |
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis
Netz | 125,38 | |
Messung und Messstellenbetrieb (wenn vom Netztreiber
durchgeführt) | 9,80 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen | 135,18 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen HT | 9,730 |
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr | 33,48 | |
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 25,440 |
Es gelten die Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %, Stand 29.10.2023).
Die jeweils gültigen Preisblätter sind im Internet unter swneumarkt.de veröffentlicht.
*) Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
**) Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
gültig ab 01.01.2025
Stand der veröffentlichten Umlagen und Netzentgelte 25.10.2024
Für Kunden außerhalb der Grundversorgung gelten andere, günstigere Preise.
Für die Grundversorgung von Haushaltskunden* im Sinne des EnWG gelten folgende allgemeine Preise:
Allgemeiner Tarif | Euro / Jahr | ct / kWh |
---|---|---|
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr | 200,71 | |
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde | 35,783 | |
ggf. Stromwandlersatz / Jahr | 19,71 | |
Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemein Eintarif und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Preis des vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr | 168,66 | |
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde | 30,070 |
In den Netto-Endpreis** fließen ein:
Stromsteuer | 2,050 | |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 1,590 | |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz | 0,000 | |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,277 | |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 1,558 | |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes | 0,816 | |
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten | 0,000 |
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde | 4,350 | |
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis
Netz | 125,38 | |
Messung und Messstellenbetrieb (wenn vom Netztreiber
durchgeführt) | 9,80 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen | 135,18 | |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen HT | 10,641 |
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr | 33,48 | |
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 19,429 |
Es gelten die Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %, Stand 25.10.2024).
Die jeweils gültigen Preisblätter sind im Internet unter swneumarkt.de veröffentlicht.
*) Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
**) Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Die Erläuterungen zu den Allgemeinen Preisen, die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Neumarkt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen: