Strom­kennzeichnung

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Stromkennzeichnung

Strom­kennzeichnung

Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (geändert 22. Dezember 2023) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Stadtwerken Neumarkt i.d.OPf. beziehen.

KENNZEICH­NUNG DER STROM­LIEFERUNGEN 2023 GEMÄSS § 42 DES ENERGIEWIRT­SCHAFTSGE­SETZES (ENWG)

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die deutschlandweite Werte.

Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2023.

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Kundenservice - Stadtwerke Neumarkt