Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (Fassung vom 04. August 2011) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Stadtwerken Neumarkt i.d.OPf. beziehen.
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die deutschlandweite Werte.
Radioaktiver Abfall
0 g/kWh
0 g/kWh
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch per Telefon: 09181 239-222, per Faxabruf oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH – Stand der Information: 01. November 2022.
Radioaktiver Abfall
265 g/kWh
0,0003 g/kWh
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch per Telefon: 09181 239-222, per Faxabruf oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH – Stand der Information: 01. November 2022.
Radioaktiver Abfall
350 g/kWh
0 ,0003 g/kWh
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch per Telefon: 09181 239-222, per Faxabruf oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH – Stand der Information: 01. November 2022.