Strom­kennzeichnung

/
/
Stromkennzeichnung

Strom­kennzeichnung

Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (Fassung vom 04. August 2011) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Stadtwerken Neumarkt i.d.OPf. beziehen.

KENNZEICH­NUNG DER STROM­LIEFERUNGEN 2022 GEMÄSS § 42 DES ENERGIEWIRT­SCHAFTSGE­SETZES (ENWG)

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die deutschlandweite Werte.

Wir sind für Sie da

Kundenservice

Kundenservice - Stadtwerke Neumarkt