Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (geändert 22. Dezember 2023) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Stadtwerken Neumarkt i.d.OPf. beziehen.
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die deutschlandweite Werte.
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2023.
CO2-Emissionen | 512 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0,0001 g/kWh |
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch per Telefon: 09181 239-222 oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH – Stand der Information: 01. November 2024.
Lieferland der Herkunftsnachweise | Anteil |
---|---|
Norwegen | 71 % |
Italien | 29 % |
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG.
Hinweis: Sofern keine aktive Entwertung von HKN im Rahmen ihrer Energiebelieferung stattgefunden hat, ist eine Ausweisung der Lieferländer von Herkunftsnachweisen nicht erforderlich.
CO2-Emissionen | 0 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0 g/kWh |
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch per Telefon: 09181 239-222 oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH – Stand der Information: 01. November 2024.
Lieferland der Herkunftsnachweise | Anteil |
---|---|
Norwegen | 71 % |
Italien | 29 % |
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG
Hinweis: Sofern keine aktive Entwertung von HKN im Rahmen ihrer Energiebelieferung stattgefunden hat, ist eine Ausweisung der Lieferländer von Herkunftsnachweisen nicht erforderlich.
CO2-Emissionen | 375 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0,0001 g/kWh |
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch per Telefon: 09181 239-222 oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH – Stand der Information: 01. November 2024.
Lieferland der Herkunftsnachweise | Anteil |
---|---|
Norwegen | 71 % |
Italien | 29 % |
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG
Hinweis: Sofern keine aktive Entwertung von HKN im Rahmen ihrer Energiebelieferung stattgefunden hat, ist eine Ausweisung der Lieferländer von Herkunftsnachweisen nicht erforderlich.
CO2-Emissionen | 324 g/kWh |
Radioaktiver Abfall | 0 ,0000 g/kWh |
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie auch per Telefon: 09181 239-222 oder bei der Beratungsstelle der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH – Stand der Information: 01. November 2024.