Zahlreiche Corona-Beschränkungen fallen im Freibad weg

Keine Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht / Erhöhung der Besucherzahl

Aufgrund der Veröffentlichung der vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) der Bayerischen Staatsregierung vom 1. September 2021 ergeben sich für den Besuch des Freibads ab sofort zahlreiche Lockerungen bzw. einige Corona-Beschränkungen fallen ganz weg.

„Besonders erfreulich ist der Wegfall der Maskentragepflicht unter freiem Himmel, der Testnachweise und der Kontaktdatenerfassung. Die Besucherzahlen für die einzelnen Slots wurden deutlich erhöht, sodass alle, die ins Bad möchten auch Einlass erhalten“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen.

Darüber hinaus werden zahlreiche, bislang geschlossene, Attraktionen wieder zugänglich gemacht. Dazu gehören die Massagedüsen, Nackenduschen, Wasserglocken sowie die Gegenstromanlage, Schwallbrause und der Bodensprudler im Erlebnisbecken. Außerdem öffnet neben den zwei 1m-Türmen und dem 3m-Turm jetzt auch wieder der 5m-Sprungturm.

„Somit können wir zum Saisonende fast wieder zum gewohnten Betrieb zurückkehren. Lediglich die aktuellen Besuchszeiten bleiben unverändert, ebenso wie die Maskentragepflicht auf Begegnungsflächen, etwa den Toiletten. Darüber hinaus achtet unser Team weiter darauf, dass die 1,5m-Abstandregelung eingehalten wird“, so Braun weiter.

Das Freibad hat bis zum 30. September geöffnet, bis dahin steht auch das Erlebnisbecken zur Verfügung. Das Sportbecken lädt noch bis zum 15. September zum Bahnen ziehen unter freiem Himmel ein.

Einen vollständigen Überblick über alle gültigen Maßnahmen sowie weitere Informationen rund um den Besuch des Neumarkter Freibads gibt es im Internet unter www.swneumarkt.de/freizeit/freibad