Erfassung per Selbstablesekarte für größtmögliche Sicherheit
Fortführung der Onlinedatenübermittlung nach erfolgreichem Testlauf
Neumarkt. Am 15. November 2021 beginnt im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. die jährliche Ablesung der Zähler aller rund 39.000 Strom-, Gas-, Wasser- und Gartenwasserabnehmer.
„Wie bereits im Vorjahr werden wir wieder auf Hausbesuche durch Ableser verzichten und lassen die Zählerstände per Ablesekarte von den Verbrauchern selbst erfassen. Dies hat zwei Gründe: Einmal, um den größtmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Kunden und die Mitarbeiter zu erreichen. Darüber hinaus stellt dieses Verfahren weitgehend sicher, dass wir mit Blick auf etwaige Corona-Einschränkungen die Ablesung termingerecht durchführen können“, erklärt Hans-Peter Burger, Leiter Marktdienstleistungen bei den Stadtwerken Neumarkt.
Im Zuge dessen erhält jeder Verbraucher ein Anschreiben, mit einem individuellen QR-Code sowie einer kurzen Beschreibung, wie die eigenständige Ablesung erfolgt. Nachdem der QR-Code mittels Smartphone oder Tablet eingescannt wurde, öffnet sich eine Seite, auf der bereits die Zählerdaten sowie weitere Informationen aufgeführt sind. Dort müssen lediglich die entsprechenden Zählerstände eingetragen und abgeschickt werden.
Die Ablesung funktioniert auch gänzlich ohne technische Hilfsmittel. Dazu werden die Zählerstände mittels der beigefügten Ablesekarte erfasst und anschließend kostenlos per Post an die Stadtwerke geschickt.
Ebenfalls wie im vergangenen Jahr erhalten einige wenige Kunden keine Ablesekarte. Dazu zählen Bewohner von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnanlagen, wo die Zähler durch die Mitarbeiter der Stadtwerke abgelesen werden.
Fortgeführt wird die im vergangenen Jahr als Testlauf durchgeführte Onlineablesung, wobei ausgewählte Verbraucher per Mail einen Link für die Onlineablesung erhielten und diese selbst durchführten. Dieser Test war Auftakt der Digital-Kampagne und verlief zur vollsten Zufriedenheit. Zahlreiche Kunden nahmen daran teil und gaben viel positives Feedback.
„Genau darum ging es uns: Wir wollen Abläufe bei der Ablesung mittels digitaler Services vereinfachen, bevor dies mittelfristig durch den Einsatz moderner Zähler automatisch erfolgt“, ergänzt Matthias Goll, Abteilungsleitung Messstellenbetrieb und Wassergewinnung/-qualität.
Für alle gilt: Die Ablesedaten müssen bis spätestens 23. Dezember 2021 vorliegen, um als Basis für die Endabrechnung mit Stichtag 31.12.2021 zu dienen. Daten, die später eingehen, werden für die Jahresabrechnung 2021 nicht mehr berücksichtigt, sodass für die betroffenen Kunden ein geschätzter Verbrauch zugrunde gelegt wird.
Bei Fragen rund um die Ablesung steht das Ablese-Team telefonisch unter 09181 239-190 zur Verfügung.