Wiedereröffnung der Tiefgarage Residenzplatz: Informationen für Dauer- und VIP-Parker

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird die Tiefgarage Residenzplatz am 1. Oktober 2024 wieder eröffnet.

Im Zuge der Sanierung haben wir ein modernes ticketloses System mit Kennzeichenerkennung installiert. In den kommenden Monaten werden wir auch die Parkhäuser Ringstraße und Rosengasse auf das neue System umstellen.

Das ändert sich für Dauerparker

Als primäres Erkennungsmerkmal empfehlen wir Ihnen Ihr Kfz-Kennzeichen bei uns zu hinterlegen. Die Schranke öffnet sich dann automatisch, wenn Sie mit dem registrierten Kennzeichen vorfahren. Sie können bis zu zwei Kennzeichen an uns melden.
Das Kennzeichen können Sie gerne per E-Mail mit dem Betreff „Kennzeichen Residenzplatz“ an uns schicken (parken@swneumarkt.de).
Bitte vergessen Sie hierbei nicht Ihren Namen bzw. den Namen des Vertragskunden und die Kartennummer anzugeben.

Ihr vorhandener Dauerparkausweis ist weiterhin verwendbar. Sie können sich so mit einem uns „unbekannten“ Fahrzeug/Kennzeichen an der Schranke als Dauerparkkunde identifizieren. Auch falls es im Ausnahmefall Probleme mit der Erkennung Ihres Kennzeichens geben solle, bspw. wenn Ihr Kennzeichen stark verschmutzt oder mit Schnee bedeckt ist, können Sie Ihre Dauerparkkarte nutzen.

Sind sie z.B. Geschäftstreibender und haben die Parkkarte an Mitarbeiter zu deren Verwendung weitergeben? Bis zum 31.10.2024 schalten wir Ihnen die Einfahrt mit der Dauerparkkarte im aktuellen „Ausweich-Parkhaus“ und in der Tiefgarage Residenzplatz frei, sodass Ihre Mitarbeiter bspw. vom Urlaub kommend nicht vor verschlossener Schranke stehen.

Information zum Datenschutz: Ihr Kennzeichen wird im Zentralrechner der Stadtwerke Neumarkt passwortgesichert hinterlegt und bleibt bis zur Kündigung des Vertrages gespeichert. Einen Zugriff zu den Kundendaten erhält nur unser Servicepersonal und der Schrankenhersteller (Unternehmensgruppe Scheidt & Bachmann) zu Servicezwecken. Persönliche Daten werden nicht im Ausland oder bei Dritten gespeichert.

Vorrübergehende Einstellung der VIP-Parken-Dienstleistung

Bitte beachten Sie, dass die VIP-Parken-Dienstleistung ab dem 1. Oktober 2024 bis zur vollständigen Umrüstung aller Parkhäuser vorübergehend nicht verfügbar sein wird. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und arbeiten daran, diesen Service zu verbessern. Als VIP-Parker müssen Sie nichts unternehmen – wir informieren Sie, sobald der Service wieder verfügbar ist. Wir entschuldigen uns für mögliche Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bei Fragen rund um das Thema Parken stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: parken@swneumarkt.de.