Weitere Corona-Lockerungen: Seit Mittwoch gilt 2G im Schlossbad

Entfall der Testpflicht für alle Bereiche

Gute Nachrichten gibt es für alle Besucher der Schlossbads in Neumarkt. Dort entfällt seit Mittwoch die bisher geltende Corona-Testpflicht für den Besuch. Dies wurde durch einen Beschluss des Bayerischen Kabinetts mit einer Änderung an der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) möglich. Sie gilt für alle Bäder, Thermen und Saunen in Bayern.

„Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die allen unseren Gästen zugutekommt. Durch den Wegfall erhalten sie ein Stück Flexibilität zurück, was spontane Besuche im Schlossbad vereinfacht“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen bei den Stadtwerken Neumarkt.

Um besonders an beliebten Zeiten am Wochenende dennoch sicher zur gewünschten Zeit ins Bad zu kommen, empfiehlt es sich, im Onlineshop des Schlossbads unter www.schlossbad-neumarkt.de die Eintrittskarten zu kaufen. Mit dem vorzeitigen Erwerb ist der Einlass in jedem Fall garantiert.

Keine Änderungen gibt es bei den bereits geltenden Einlassbestimmungen. Diese sind ebenfalls im Internet zu finden. Darüber hinaus gibt es dort, wie auch auf bei Facebook und Instagram, alle tagesaktuellen Informationen rund um das Schlossbad.