Weitere Regeln haben Bestand
Für den Besuch des Freibads gibt es ab Donnerstag, den 10. Juni eine Erleichterung. Beim Eintritt ist es ab dann nicht mehr erforderlich, einen negativen Corona-Test vorzulegen. Ebenso entfällt die bisherige Verpflichtung, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung nach einer Covid-19-Infektion zu erbringen.
„Der Grund für die erfreuliche Nachricht sind die weiter sinkenden Infektionszahlen. Die 7-Tage-Inzidenz hat im Landkreis Neumarkt zuletzt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten. Somit entfällt die Testpflicht. Alle weiteren Hygiene- und Sicherheitsauflagen haben jedoch weiter Bestand“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen.
Dazu gehört die Maskentragepflicht für alle Besucher (Alltagsmaske ab 6 Jahren, FFP2-Maske ab 15 Jahren). Dies gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Ausgenommen ist der eigene Liegebereich, der Weg vom und zum Becken sowie der Aufenthalt dort. Darüber hinaus bleibt das Besucherkontingent begrenzt.
„Damit es also bei dem schönen Wetter keine langen Gesichter an der Kasse gibt, empfehlen wir frühzeitig die erforderliche Online-Reservierung auf unserer Homepage sowie den Kauf der Eintrittskarten für den gewünschten Zeitraum vorzunehmen“, so Braun weiter. Dies können Sie direkt unter diesem Link.
Einen vollständigen Überblick über alle gültigen Maßnahmen sowie weitere Informationen rund um den Besuch des Neumarkter Freibads gibt es im Internet unter www.swneumarkt.de/freizeit/freibad