Am 1. März 2023 treten die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen der Bundesregierung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden die monatlichen Abschläge angepasst. In den kommenden Tagen erhalten alle Erdgas- und Wärmekunden der Stadtwerke Neumarkt ein ausführliches, individuelles Informationsschreiben.
Darin sind neben den künftig geltenden Abschlägen alle relevanten Daten im Zusammenhang mit den Preisbremsen transparent und übersichtlich aufgeführt. Dazu gehört der für das Jahr 2023 individuell prognostizierte Jahresverbrauch. Dieser beruht in der Regel auf den Prognosedaten des Septembers des Vorjahres. Er ist Basis für das ebenfalls ausgewiesene Entlastungskontingent, das sich aus 80 Prozent des Jahresverbrauchs ergibt.
Der Wert ist wichtig, da für diese Menge die gedeckelten Preise für Erdgas bzw. Wärme gelten. Die Referenzpreise liegen beim Erdgas bei 12 Cent/kWh und bei Wärme bei 9,5 Cent/kWh. Die Differenz zum tariflich vereinbarten Preis mit den Stadtwerken Neumarkt übernimmt in der Folge der Staat.
Da die Preisbremsen bereits seit Jahresbeginn gelten, nun jedoch erst in Kraft treten, erhalten alle Kunden für die schon verrechneten Monate Januar und Februar eine rückwirkende Entlastung. Diese wird, inklusive der Entlastung für den Monat März, als Gutschrift in der Abschlagszahlung für März berücksichtigt, die am 2. April fällig gestellt wird. Der genaue Wert ist ebenfalls im Informationsschreiben ausgewiesen.
„Wir freuen uns sehr, dass trotz der zeitaufwändigen und umfangreichen Programmierungsarbeiten des Software Lieferanten für das Abrechnungssystem alle Schreiben am 27.02. fristgerecht auf den Weg gebracht werden konnten. Lediglich einige wenige Briefe müssen noch manuell bearbeitet werden und können erst später versandt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn Kunden neu eingezogen sind und deshalb, oder aus anderen Gründen, kein Verbrauchswert für den September 2022 vorliegt, oder bei Leerständen“, erklärt Hans-Peter Burger, Abteilungsleiter Marktdienstleistungen.
Die rund 28.000 Haushaltskunden der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. im Bereich Strom erhalten kein Anschreiben, da der Arbeitspreis unter der Strompreisbremse von 40 Cent/kWh liegt.
Die Regelungen gelten bis Ende 2023 und können von der Bundesregierung um weitere vier Monate bis 30.04.2024 verlängert werden.
Für zusätzliche Informationen steht das Team im Servicecenter telefonisch unter 09181 239-222 oder per E-Mail an service@swneumarkt.de gerne zur Verfügung. Darüber hinaus finden sich wissenswerte Fakten zur aktuellen Energielage auf der Website unter www.swneumarkt.de