Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen

Stadtwerke Neumarkt beim Strom günstiger als Preisdeckel / Entlastung erfolgt automatisch / hoher Aufwand bei der Umsetzung

Vergangene Woche hat der Bundestag als Antwort auf rasant steigende Energiekosten die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Damit sollen Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlastet werden. „Für unsere Kunden ist das eine gute Nachricht“, begrüßt Dominique Kinzkofer, Geschäftsführer der Stadtwerke Neumarkt, die Entscheidung.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher erhalten für diesen Zeitraum einmalig einen Entlastungsbetrag, welcher ebenfalls im März berücksichtigt wird. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis April 2024 ist möglich.

Für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Erdgas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).

Wer mehr verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den aktuellen Vertragspreis. Dabei ergibt sich ein besonderer Vorteil für Kunden der Stadtwerke Neumarkt: Denn der Strom der Stadtwerke Neumarkt ist deutlich günstiger als die Strompreisbremse. So zahlen Kunden mit dem Jura-PrivatStrom Eintarif 34,96 Cent pro Kilowattstunde (brutto) und damit rund fünf Cent weniger. Und das für den gesamten Stromverbrauch, von der ersten Kilowattstunde an.

„Im Gegensatz zu vielen anderen Versorgern ist das ein großes Plus, von dem unsere Kunden unmittelbar profitieren. Denn sie zahlen auch dann weiter unseren günstigen Arbeitspreis, wenn sie mehr als 80 Prozent ihres Verbrauchs erreichen. Grundsätzlich möchte die Bundesregierung mit der Begrenzung der Preisbremsen auf 80 Prozent des Jahresverbrauchs einen Anreiz zum Energiesparen setzen“, betont Kinzkofer.

Um bei den Entlastungen berücksichtigt zu werden, ist kein Zutun durch die Kunden erforderlich. Bei der Berechnung der Energiehilfen werden vergangenheitsbasierte Prognosen herangezogen. Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke Neumarkt alle Kunden vor dem 1. März.

Für alle Energieversorger bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. Alleine bei den Stadtwerken Neunmarkt müssen die Zahlungsläufe von mehreren zehntausend Kunden angepasst werden.

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass jeder fristgerecht von den Entlastungen profitiert. Und eines ist uns auch noch sehr wichtig: Bei Fragen stehen unsere Mitarbeiter im Kundencenter gerne persönlich zur Verfügung. Dies gilt speziell für Härtefälle, wo wir im Dialog eine Lösung finden werden“, erklärt Kinzkofer.