Auflagen der Bayerischen Staatsregierung gelten ab Mittwoch, den 24.11.21
Für alle Besucher von Freizeiteinrichtungen gelten ab sofort neue Vorgaben. Davon betroffen ist auch das Schlossbad. Dies geht aus dem Bericht der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 23. November 2021 hervor.
Neu ist die 2G plus-Regelung. Das bedeutet, dass für den Eintritt neben dem Impf- oder Genesungsnachweis zusätzlich die Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnelltests erforderlich ist. Dieser muss von einer zertifizierten Prüfstelle ausgestellt werden.
Von der 2G-Regelung ausgenommen sind ungeimpfte 12- bis 17-jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Sie erhalten übergangsweise bis 31. Dezember 2021 Eintritt ohne Impf- oder Testzertifikat, wenn diese ihren gültigen Schülerausweis vorlegen. Zunächst unbefristet gilt das auch für Schüler zwischen 6 und 11 Jahren. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es keine Auflagen.
Weiterhin gilt eine Tragepflicht von FFP2-Masken für Erwachsene sowie von OP-Masken für Kinder und Jugendliche. Die Masken müssen im Eingangsbereich, auf den Begegnungsflächen sowie auf dem Weg zur Umkleide getragen werden. Zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
„Mit zusätzlichen Reinigungs- und Desinfektionsintervallen wollen wir das Infektionsrisiko weiter minimieren, um einen größtmöglichen Gesundheitsschutz für Besucher und Mitarbeiter zu erreichen. Darüber hinaus ist die maximal erlaubte Anzahl an Personen, die sich zur gleichen Zeit im Schlossbad aufhalten dürfen, auf 188 begrenzt. Dies verspricht weiter eine komfortable Auslastung. Zur besseren Planung bereiten wir momentan festgelegte Besuchszeiten (Slots) sowie die Buchung entsprechender Tickets über das Internet vor. Trotz aller Auflagen, die wir streng einhalten und überprüfen, freuen wir uns, den Badebetrieb im neuen Schlossbad weiter aufrecht erhalten zu können“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen bei den Stadtwerken Neumarkt.
Beschlossen wurde zudem ein sogenannter regionaler Hotspot-Lockdown. Dieser tritt in Kraft, wenn im Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschritten wird. In diesem Fall wird die Schließung sämtlicher Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus, 2G, 3G plus und 3G unterliegen, angeordnet. Davon betroffen wäre auch das Schlossbad.
Alle aktuellen Informationen rund um das Schlossbad gibt es im Internet unter www.schlossbad-neumarkt.de sowie bei Facebook und Instagram.