Landratsamt macht den Weg für Schwimmkurse frei

Angebot für das Neumarkter Freibad wird derzeit erarbeitet

Schon bald gibt es wieder Schwimmkurse im Neumarkter Freibad. Dazu erarbeiten die Stadtwerke Neumarkt in Zusammenarbeit mit ansässigen Vereinen ein entsprechendes Konzept.

Ausschlaggebend ist ein Beschluss des Landratsamts Neumarkt, der seit Donnerstag, den 10.06.21 im Landkreis Neumarkt jede Art von Sport ohne Personenbegrenzung gestattet. Das Landratsamt bezieht sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die besagt, dass es sich bei Schwimmkursen nach §22 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) um außerschulische Bildungsangebote handelt.

Zudem greift eine „lex specialis“. Dabei handelt es sich um ein spezielles Gesetz, das dem allgemeinen Gesetz vorgeht und die Durchführung von Schwimmkursen ohne Mindestabstand explizit erlaubt.

„Da als weitere Auflage die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neumarkt an zuletzt fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, dürfen wir nun loslegen. Aktuell stehen wir in Kontakt mit Vereinen, die die Durchführung der Kurse übernehmen werden. Dazu stimmen wir uns über mögliche Umfänge, Zeitfenster und die zur Umsetzung erforderlichen Hygienebestimmungen ab“ erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen.

Sobald ein Kursagebot steht, wird dies in der Presse sowie im Internet unter www.swneumarkt.de/freizeit/freibad bekanntgegeben.