Zur finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Bundesregierung im Oktober 2022 die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung auf 7 % für Gas beschlossen. Ab dem 1. April 2024 entfällt diese befristete Reduzierung. Somit erhöht sich ab diesem Zeitpunkt bei der Berechnung Ihres Gasverbrauchs der Steuersatz für die Bruttoberechnung wieder von 7 % auf 19 %.
Wenn Ihre letzte Verbrauchsabrechnung vor dem 01.04.2024 erstellt wurde, ist der aktuelle Abschlag noch auf den bisherigen Steuersatz von 7 % bezogen. Alle Rechnungen ab dem 01.04.2024 weisen die dann wieder gültige Umsatzsteuer von 19 % aus.
WAS KÖNNEN SIE ALS KUNDE TUN?
Für eine genaue Berücksichtigung in Ihrer Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2024 bitten wir Sie, uns Ihren Zählerstand möglichst zum 31.03.2024 mitzuteilen. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Kundenportal oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir berücksichtigen den gemeldeten Zählerstand dann in der Verbrauchsabrechnung 2024 zum Stichtag der Umsatzsteueränderung. Übermitteln Sie keinen Zählerstand, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt und unser System führt automatisch eine Abgrenzung zum 31. März 2024 durch.
Tipp: Erhöhen Sie selbstständig Ihren Abschlag über unser Online-Kundenportal oder den Kundenservice um etwa 12 %. Ohne eine Anpassung wird, bei ähnlichem Energiebedarf, in der kommenden Verbrauchsabrechnung eine entsprechende Nachzahlung entstehen können.
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