Gutscheine für das Seepferdchen zu Beginn des Schuljahres

50 Euro Zuschuss vom Land Bayern

Die Stadtwerke Neumarkt informieren über die Rahmenbedingungen zum Gutscheinprogramm für das „Seepferdchen“ zu Beginn des Schuljahres 2021/2022. Im Juni wurde durch das Bayerische Innenministerium ein 50 Euro Zuschuss für den Erwerb des „Seepferdchens“ und ein Gutscheinprogramm für eine Sportmitgliedschaft angekündigt.

Jetzt sind die Rahmenbedingungen zu den Gutscheinen bekannt gegeben worden. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder mit Wohnsitz in Bayern, die im Vorschuljahr oder in der 1. Jahrgangsstufe sind. Die Gutscheine im Wert von 50 Euro werden zu Beginn des Schuljahres in den Schulen bzw. Kindertagesstätten verteilt und sind für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14. September 2021 und dem 13. September 2022 stattfindet.

Der Gutschein kann bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht sowie bei der DLRG eingelöst werden und auch andere Anbieter können die Gutscheine annehmen. Der Gutschein muss bei der Anmeldung für das „Seepferdchen“ abgegeben werden und wird von der Kursgebühr abgezogen. Eine Auszahlung des Gutscheines ist nicht möglich.

„Auch für eine Sportvereinsmitgliedschaft wird es ein Gutscheinprogramm geben“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen der Stadtwerke Neumarkt. Dieses Programm im Wert von 30 Euro ähnelt dem für das „Seepferdchen“ und ist an Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 gerichtet.