Freibadsaison in Neumarkt beginnt am 28. Mai

Anmeldung, Testpflicht und eingeschränkte Besucherzahl

Am 28. Mai öffnet das Neumarkter Freibad. Dies wurde durch den Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung möglich. Der Besuch ist wieder an zahlreiche Einlass- und Hygieneauflagen geknüpft.

„Nun steht also fest, dass der Badespaß in Neumarkt beginnen kann. Nachdem unser Bäder-Team die Auswinterungsarbeiten in Aussicht auf die baldige Erlaubnis zum Öffnen in den vergangenen Wochen bereits abgeschlossen hatte, freuen wir uns nun auf den Saisonbeginn. Einzig für das Aufheizen der Becken benötigen wir noch einige Tage. Damit hatten wir aus wirtschaftlichen Gründen bislang noch gewartet. In dieser Zeit passen wir auch unser Online-Buchungstool für den Ticketkauf und die Anmeldung entsprechend der Vorgaben an“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen.

In der zweiten Corona-Saison gelten für den Besuch im Freibad ähnliche Regeln wie im Vorjahr. Es stehen täglich wieder vier Besuchszeiträume zur Verfügung: zweimal zwei Stunden am Vormittag und zweimal drei Stunden am Nachmittag. Aufgrund der Infektionsschutzvorgaben ist das Besucherkontingent erneut begrenzt. Für den Zutritt ist vorab eine Online-Reservierung und der Kauf der Eintrittskarten für den gewünschten Zeitraum unter www.swneumarkt.de/freizeit/freibad erforderlich.

Nach derzeitigem Stand muss als weitere Zugangsvoraussetzung beim Einlass an der Bäderkasse ein aktuelles negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test jeweils nicht älter als 24 Stunden), der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach der zweiten Impfung) oder bei einer überstandenen Covid-19-Infektion der Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses (mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate) vorgelegt werden. Die Verpflichtung zum Testen gilt für eine Inzidenz zwischen 50 und 100. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 entfällt diese.

Darüber hinaus müssen Badegäste ab 15 Jahren auf dem gesamten Gelände eine FFP2-Maske tragen. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen sechs und 14 Jahren sind einfache Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken) ausreichend. Ausgenommen davon ist der eigene Liegebereich, der Weg vom und zum Becken sowie der Aufenthalt dort.

„Da die genaue gesetzliche Grundlage mit den verbindlichen Vorgaben des bayerischen Gesundheitsministeriums aktuell noch nicht vorliegen, sind Anpassungen und Änderungen möglich. Daher empfehlen wir vor dem Besuch einen Blick auf unsere Homepage oder den Facebook-Auftritt. Dort finden sich alle aktuellen Informationen rund um das Freibad“, so Braun abschließend.