Fahrgastinformation: Entfall weiterer Maßnahmen

Weiterhin Maskenpflicht im ÖPNV

Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz laufen mit Ablauf des 2. April 2022 aus. Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären. 

Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin u.a. im öffentlichen Personennahverkehr.

Die Maskenpflicht im ÖPNV ist durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt (§2 BayIfSMV). Derzeit sind FFP2-Masken der vorgeschriebene Standard. Die Verkehrsunternehmen können Fahrgäste ohne entsprechende Maske von der Beförderung ausschließen.

Kinder bis zum 6. Geburtstag benötigen keine Maske. Von 6 bis einschließlich 15 Jahren reicht eine medizinische Maske. Ab dem 16. Geburtstag ist eine FFP2-Maske Pflicht.

Die Maskenpflicht gilt in allen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen sowie in geschlossenen Räumen (z.B. Aufzüge, Kundencenter). Unter freiem Himmel, das heißt an Bahnsteigen und Haltestellen, muss keine Maske getragen werden.