Corona-Vorgaben gelockert: Ab Freitag mehr Besucher im Schlossbad erlaubt

Anpassung der Kapazitätsbeschränkungen/ Online-Shop für Ticketkauf aktualisiert

Neumarkt. Ab Freitag, den 28. Januar gelten neue Bestimmungen für die Besucher des Schlossbads. Grundlage dafür ist der Beschluss des Bayerischen Kabinetts in seiner Sitzung vom vergangenen Dienstag. Im Zuge dessen wurden Änderungen an der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vorgenommen, die unter anderem die Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen betreffen. Die Entscheidung, dass diese gelockerten Regelungen auch für Bäderbetriebe gelten, wurde jedoch erst am Donnerstag getroffen.

„Eine wesentliche Neuerung ist, dass wir unsere Kapazität in der gesamten Anlage dann zu 50 Prozent auslasten dürfen. Damit verdoppelt sich die maximale Besucherzahl auf rund 380. Diese Erleichterung wird besonders bei stark nachgefragten Zeiten spürbar“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen bei den Stadtwerken Neumarkt.

Um sicher zur gewünschten Zeit ins Bad zu kommen, werden die Buchung und der Kauf der Eintrittskarten im Onlineshop des Schlossbads empfohlen. Er ist über die Homepage unter www.schlossbad-neumarkt.de erreichbar. Das System ist bereits an die neuen Vorgaben angepasst und zeigt übersichtlich die Verfügbarkeit aller Besuchszeiten an. Diese garantierten Zeitfenster sind unterschiedlich lang, etwa 90 Minuten vormittags und 4 Stunden ab der Mittagszeit. Mit dem vorzeitigen Erwerb einer Eintrittskarte ist der Einlass in jedem Fall garantiert.

Weitere Vorgaben bleiben unverändert

Keine Änderungen gibt es bei den bereits geltenden Einlassbestimmungen. Diese sind ebenfalls im Internet unter www.schlossbad-neumarkt.de zu finden. Darüber hinaus gibt es dort, wie auch auf bei Facebook und Instagram, alle tagesaktuellen Informationen rund um das Schlossbad.