Corona-Regeln im Freibad: Maskenpflicht gilt für alle Besucher

Engagement für weitere Lockerungen bei Schwimmkursen

Am 28. Mai beginnt die Freiluftsaison im Neumarkter Freibad. Die Eröffnung des Bades ist an zahlreiche Einlass-, Hygiene- und Abstandsauflagen geknüpft, die von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschrieben sind.

„Die Voraussetzung dafür, dass wir unser Bad öffnen dürfen, ist die strikte Einhaltung sämtlicher Vorschriften. Aber nicht nur deswegen halten wir uns alle streng an die Vorgaben. Nicht minder wichtig ist uns die Gesundheit aller im Bad, sowohl die der Mitarbeiter als auch der Besucher. Daher ist das Personal angewiesen, streng darauf zu achten, dass sich alle an die Vorgaben halten“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen.

Dazu gehört nach derzeitigem Stand eine inzidenzabhängige Testpflicht. Liegt die 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 ist als Zugangsvoraussetzung ein aktuelles, negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test jeweils nicht älter als 24 Stunden), der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach der zweiten Impfung) oder bei einer überstandenen Covid-19-Infektion der Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses (mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate) erforderlich. Liegt die stabile 7-Tages-Inzidenz unter 50, entfällt das Testen.

Unabhängig von der Inzidenz gilt eine Maskentragepflicht für alle Besucher im Alter ab sechs Jahren. Badegäste ab 15 Jahren müssen auf dem gesamten Gelände eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 14 Jahren reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmasken) aus. Ausgenommen davon ist lediglich der eigene Liegebereich, der Weg vom und zum Becken sowie der Aufenthalt dort.

„Darüber hinaus erreichen uns Anfragen hinsichtlich des Angebots an Schwimmkursen. Hier sind wir ebenso an die Maßnahmenverordnung von offizieller Seite gebunden. Leider sehen die aktuellen Bestimmungen noch keine Möglichkeit vor, diese im Bad anzubieten. In erster Linie geht es dabei um die einzuhaltenden Abstände. Da wir großes Interesse an einem solchen Angebot haben, befinden wir uns im stetigen Austausch, sowohl mit den Verantwortlichen als auch mit Verbänden. Gleichzeitig prüfen wir, wann und in welchem Umfang wir ein Kursangebot ermöglichen können, sobald die offizielle Freigabe dafür vorliegt“, so Braun abschließend.

Alle Informationen rund um den Besuch des Neumarkter Freibads gibt es im Internet unter www.swneumarkt.de/freizeit/freibad