Beschaffungsumlage fällt weg, niedriger Mehrwertsteuersatz

Stadtwerke geben Erleichterungen beim Erdgaspreis an Kunden weiter

Haushalte und Unternehmen in Deutschland sollen bei den Energiekosten entlastet werden. Dazu hat die Bundesregierung kurzfristig die umstrittene Erdgasbeschaffungsumlage gekippt und Änderungen bei der Besteuerung vorgenommen. Gleichzeitig wurde ein umfangreicher Abwehrschirm angekündigt. Die Stadtwerke Neumarkt geben diese Entlastungen in vollem Umfang an die Kunden weiter.

Am deutlichsten macht sich der Wegfall der Beschaffungsumlage bemerkbar. Damit sinkt der Erdgaspreis um 2,879 ct/kWh (brutto) von dem in den Preisanpassungsschreiben genannten 14,57 ct/kWh (brutto) im Tarif Jura Erdgas 1 mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr auf 11,69 ct/kWh (brutto) und weiter durch die zwischenzeitliche Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent auf 10,52 ct/kWh (brutto). Die zusätzliche Entlastung durch die Absenkung der Mehrwertsteuer gilt nach aktueller Informationslage rückwirkend für das ganze Jahr im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 – jedoch nur, wenn es bis 01.10.2022 keine Zwischenabrechnung gab.

„Wir freuen uns sehr, dass die Beschaffungsumlage doch noch gestoppt wurde, trotz der sehr kurzfristigen Entscheidung zwei Tage vor dem geplanten Einführungstermin. Das sind gute Nachrichten für unsere Kunden. Es bedeutet, dass der Arbeitspreis nicht, wie für unsere Kunden zunächst angekündigt, um die Gasbeschaffungsumlage steigt und sich auch die niedrigere Mehrwertsteuer bemerkbar macht“, berichtet Dominique Kinzkofer, Geschäftsführer der Stadtwerke Neumarkt.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit der Gasbeschaffungsumlage angeschlagene Erdgasimporteure wie Uniper retten und damit zur Stabilisierung des Gasmarkts beitragen. Diese sehen sich derzeit mit einer erheblichen Reduzierung der Importmengen konfrontiert, etwa von russischem Gas. Die Fehlmengen müssen anderweitig zu sehr hohen Preisen nachbeschafft werden. Nach der Ankündigung, dass diese Erdgasimporteure direkte staatliche Unterstützung erhalten, war die Notwendigkeit der Gasbeschaffungsumlage nicht mehr gegeben.

„Trotzdem bleibt Energiesparen weiterhin eine wichtige Maßnahme. Wir empfehlen unseren Kunden zudem, die Abschlagszahlungen nicht nach unten anzupassen. Die aktuellen Erleichterungen ändern nichts an den extrem gestiegenen Beschaffungskosten. Aus diesem Grund werden wir unsere Erdgaspreise zu Beginn des kommenden Jahres erneut anpassen müssen“, so Kinzkofer weiter.

Zusätzlich zu den nun greifenden Maßnahmen will die Bundesregierung die hohen Energiekosten für die Verbraucher weiter abfedern und hat sich auf ein 200 Milliarden Euro starkes Programm geeinigt. Wie genau die Summe eingesetzt wird, ermittelt derzeit eine Expertenkommission. Die Details werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.