VIP Parken

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Nutzungsvereinbarung & Datenschutzerklärung VIP Parken

Nutzungs­verein­barung & Datenschutz­erklärung

Die VIP-Parkkarte der Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. können Sie online auf der Homepage der SWN beantragen. Die Beantragung ist gebunden an Ihren aktiven Strom- und/oder Gasvertrag mit den Stadtwerken. Dazu haben Sie eine SWN Kundenkarte erhalten. Nur mit aktiver SWN Kundenkarte ist es Ihnen möglich die VIP-Parkkarte zu beantragen und diesen Vorteil zu nutzen. Herausgeber der Karte ist die Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. Freizeit und Leben KU, Ingolstädter Straße 18, 92318 Neumarkt i. d. OPf.

Sollten Sie Nutzer einer NM-Card sein, können Sie ebenfalls die VIP-Parkfunktion für sich nutzen. Sie beantragen Ihre Karte ebenfalls auf der Homepage der SWN (www.swneumarkt.de). Entscheiden Sie sich dort für eine 2. Karte, welche im Auto bleiben kann, erhalten Sie von den SWN eine VIP-Parkkarte nach Abschluss Ihrer Registrierung. Andernfalls schalten wir Ihre NM-Card für diesen Vorgang frei.

BEANTRAGUNG VIP-PARKKARTE

Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Beantragung Ihrer VIP-Parkfunktion und Ihrer VIP-Parkkarte. Bitte tragen Sie Ihre Angaben korrekt und vollständig in die Felder ein. Entscheiden Sie sich zwischen den Zahlfunktionen Kreditkarte, Google-Pay oder Apple-Pay. Somit stimmen Sie der Abbuchung der Beträge von Ihrem Bankkonto bzw. über Ihren Kreditkartenanbieter zu. Sobald die Formulare vollständig ausgefüllt sind, werden wir den Versand der Karte so wie eine kurze Anleitung an Sie übersenden. Ihre Karte ist beim Versand freigeschalten und kann ab Erhalt sofort genutzt werden.

HANDHABUNG UND VORTEIL

Ihre VIP-Parkkarte kann dauerhaft im Auto bleiben und sendet automatisch beim Anfahren an die Schranke ein Signal, worauf sich die Schranke öffnet. Sie fahren ohne Kontakt ein und wieder aus. Ebenso bleibt Ihnen der Gang zum Zahlautomaten erspart. Ihre Ein- und Ausfahrzeiten werden gespeichert und online über Ihre gewünschte Zahlfunktion abgerechnet. Sie sparen sich den Gang zum Automaten und das Lösen eines Coins im Parkhaus.

ABBUCHUNG UND RECHNUNG

Die Belastung Ihres Kontos erfolgt alle drei Monate mittels der ausgewählten Zahlungsmethode. Dazu wird Ihnen im gleichen Rhythmus per E-Mail eine Rechnung von uns übersendet.

KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

Mit Beendigung Ihres Strom- und/oder Gasvertrages endet automatisch die Nutzungsmöglichkeit der Kundenkarte der SWN und somit auch Ihre Funktion des VIP-Parkens. Ab diesem Zeitpunkt werden Ihre Karten inaktiv und können für die Vorteile nicht mehr genutzt werden. Die Karten von NM-Card bleiben davon unberührt.

Bei Kündigung werden weiterhin Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck genutzt und verarbeitet. Zudem sind die Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. jederzeit berechtigt, das Vorteilsprogramm teilweise oder vollständig ersatzlos einzustellen. Darüber hinaus behalten sich die SWN vor, die allgemeinen Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Über die Änderungen erhalten Sie vorab unter Ihrer registrierten Anschrift eine schriftliche Mitteilung. Widersprechen Sie nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich gegenüber den SWN, gelten die Änderungen als genehmigt. Es steht Ihnen jederzeit frei, die Registrierung der Karte aufzuheben oder diese nicht weiter zu nutzen.

VERLUST DER KARTE

Bei Verlust Ihrer VIP-Parkkarte melden Sie sich bitte umgehend bei den Stadtwerken Neumarkt i. d. OPf. Sie können eine Ersatzkarte beantragen und Ihre alte Karte wird deaktiviert.

DATENSCHUTZINFORMATIONEN

Die Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. erheben und verarbeiten diejenigen personenbezogenen Daten, welche uns im Rahmen des Vertragsabschlusses mitgeteilt wurden. Darüber hinaus erheben und verarbeiten wir bei jedem Einsatz der SWN Kundenkarte die betreffenden Umsatzdaten (Park-Ort, Parkzeiten, Karten-ID, Dienstleistungen, Preis, Nachlass, Ort, Vorteil und Datum des Vorgangs, Zahlvorgang und die Abwicklung zur Rechnung und Zahlung). Die vorgenannten personenbezogenen Daten nutzen wir ausschließlich zur Abwicklung der Vorteile, Rechnungsstellung, Zahlvorgang, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für unsere schriftliche Werbeansprache der Stadtwerk Neumarkt i. d. OPf. Energie GmbH, für das Schlossbad Neumarkt und Parkhäuser (betrieben durch die Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. Freizeit und Leben KU) sowie im Fall der gesonderten Anmeldung zum Newsletter. Zu diesem Zweck leiten wir ggf. die erforderlichen Daten an Dienstleister wie Zusteller und EDV-Dienstleister weiter. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte für Werbezwecke erfolgt nicht. Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogener Daten zu Marketing- und Werbezwecken jederzeit widersprechen. Ab Zugang der Widerrufserklärung werden Ihre Daten nicht weiter verarbeitet, Ihre Daten gelöscht und die Vorteilskarte inaktiv. Durch den Widerruf der Verarbeitung Ihrer Daten wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bitten wenden Sie sich hierzu ebenso wie für weitere Auskünfte an Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. Freizeit und Leben KU, Ingolstädter Straße 18, 92318 Neumarkt, per E-Mail an service(at)swneumarkt.de oder telefonisch an 09181 239 222.

Die vollständigen Datenschutzinformationen finden Sie unter: Datenschutzerklaerung