Schlossbad: Weitgehende Corona-Lockerungen

Ab Sonntag entfallen viele Maßnahmen

2G Zugangsregelung entfällt / keine Maskenpflicht mehr

Für alle Besucher des Schlossbads gelten ab Sonntag, den 03.04.2022 neue Bestimmungen. Dies geht aus dem Bericht der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. März 2022 hervor.

Ab diesem Sonntag enden in Bayern die meisten aktuell noch geltenden Corona-Maßnahmen. Bayernweit gibt es dann keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr. Besucher des Schlossbads brauchen vom 3. April an keinen 2G-Nachweis mehr für den Eintritt in das Ganzjahresbad.

Neu ist auch der Wegfall der FFP-2 Maskenpflicht. Bisher verpflichtende Vorgaben wie das Tragen einer Maske in Innenräumen sowie das Abstandsgebot werden zu freiwilligen Maßnahmen.

„Wir empfehlen weiterhin all unseren Gästen die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen“, erklärt Christian Braun, Leiter Freizeitanlagen bei den Stadtwerken Neumarkt. „Hierzu zählen insbesondere das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Eingangsbereich des Schlossbads sowie die Wahrung des Mindestabstands während des Check-Ins, vor allem bei den stark nachgefragten und besonders beliebten Zeiten im Schlossbad“, so Braun weiter.

Eine weitere Neuerung für alle Besucher durch die beschlossenen Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung ist die Eröffnung und Inbetriebnahme des großen, geräumigen Dampfbades mit einer sehr üppigen Dampffülle und 17 Sitzplätzen. Als ganz besonderes Highlight der kürzlich eröffneten Saunalandschaft mit fünf Saunen im Innen- und Außenbereich steht das neue Dampfbad mit natürlichen Essenzen für die Beduftung zukünftig allen Besuchern des Schlossbads zur Verfügung.

Alle aktuellen Neuigkeiten und Informationen rund um das Schlossbad gibt es im Internet unter www.schlossbad-neumarkt.de sowie bei Facebook und Instagram.