Mit der am Freitag, den 18. März 2022 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes läuft die Rechtsgrundlage der meisten Corona-Schutzmaßnahmen am 19. März 2022 aus.
Damit entfällt ab Sonntag, 20. März 2022 auch die bisher geltende 3G-Regelung in Bussen und Bahnen.
Unverändert bleibt die Maskenpflicht. In Bayern gilt bis voraussichtlich Samstag, 02. April noch die FFP2-Maske als Standard.
Die Maskenpflicht im ÖPNV ist durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt (§2 BayIfSMV). Derzeit sind FFP2-Masken der vorgeschriebene Standard. Die Verkehrsunternehmen können Fahrgäste ohne entsprechende Maske von der Beförderung ausschließen.
Kinder bis zum 6. Geburtstag benötigen keine Maske. Von 6 bis einschließlich 15 Jahren reicht eine medizinische Maske. Ab dem 16. Geburtstag ist eine FFP2-Maske Pflicht.
Die Maskenpflicht gilt in allen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen sowie in geschlossenen Räumen (z.B. Aufzüge, Kundencenter). Unter freiem Himmel, das heißt an Bahnsteigen und Haltestellen, muss keine Maske getragen werden.