(FFP2)-Maskenpflicht gilt weiterhin
Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat zum neuen Infektionsschutzgesetz tritt ab Mittwoch, den 24. November 2021 in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs – und somit auch in den Neumarkter Stadtbussen – die 3G-Regel in Kraft.
Fahrgäste müssen einen Nachweis mitführen, dass sie gegen Covid-19 vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Die entsprechenden Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind ausgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die (FFP2-)Maskenpflicht auch weiterhin gilt!