Die Regierung der Oberpfalz hat als Landesregulierungsbehörde die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für das von der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH (vormals: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.) betriebene Gasverteilungsnetz nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die dritte Regulierungsperiode vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 festgelegt.
Aufgrund der Änderung der vorgelagerten Netzkosten sowie der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenzen ergeben sich nachstehende Netzentgelte.