Änderung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für bestehende Anschlüsse an das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. sowie der jeweiligen Anschlussnutzungsverhältnisse:
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden vom 21.06.1979 (AVBEltV) sowie die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 21.06.1979 (AVBGasV) außer Kraft getreten (vgl. BGBl.I 2477ff.).
Die Niederspannungsanschlussverordnung gilt im Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung kraft Gesetzes für alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse. Im Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck gilt die Niederdruckanschlussverordnung kraft Gesetzes für alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse.
Für Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung und -druck, die vor dem 12.07.2005 entstanden sind, machen die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. von ihrem Anpassungsrecht gemäß §§ 115 Abs. 1 EnWG, 29 NAV, 29 NDAV Gebrauch, mit der Folge, dass mit Wirkung vom, auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, die bisher den Netzanschlussverhältnissen zugrunde liegenden AVBEltV bzw. AVBGasV ihre Geltung verlieren. Ab diesem Zeitpunkt ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung die Niederspannungsanschlussverordnung vom 08.11.2006. Bei Netzanschlüssen an das Gasversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung ist die Niederdruckanschlussverordnung vom 08.11.2006 Bestandteil dieser Rechtsverhältnisse.
Die NAV bzw. NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen mit Anlagen sind auf dieser Seite weiter oben einsehbar und stehen zum Download bereit. Gedruckte Exemplare können bei den Stadtwerke Neumarkt angefordert werden.