Die Regierung der Oberpfalz hat als Landesregulierungsbehörde die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für das von der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH (vormals: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.) betriebene Gasverteilungsnetz nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die vierte Regulierungsperiode vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027 festgelegt.
Aufgrund der Änderung der vorgelagerten Netzkosten sowie der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenzen ergeben sich nachstehende Netzentgelte.
Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH gewähren gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang. Die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang Gas finden Sie hier.
Die Ausspeisestellen der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH sind dem Marktgebiet H-Gas, THE Trading Hub Europe zugeordnet.
Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH verwenden in ihrem Netzgebiet für Kunden ohne Leistungsmessung die Standardlastprofile der TU München Version 2005.
Für das Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH gelten die Temperaturdaten der Wetterstation Nr. 10767 – Postbauer-Heng des Wetterdienstes Meteomedia GmbH.